Corona-Pandemie:
"Tacheles" weitet telefonische Beratung aus
Harald Thomé (links) und sein Kollege Frank Jäger (Archivbild). Foto: Max Höllwarth
"Tacheles" stellt seine Sozialberatung auf eine Telefon- und Onlineberatung um – und stockt die Zeiten auf. Der Verein rechnet mit einem "drastischen Anstieg der Anträge auf Sozialleistungen, inklusive entsprechenden Problemen durch die Behörden und einer Verunsicherung der Menschen". Tacheles sozialhilfe forum. "Tacheles" ist jeweils dienstags bis freitags von 9 bis 13 Uhr telefonisch unter der Nummer 0202 / 318441 zu erreichen. "Nach einer kurzen Aufnahme des Falles und der Kontaktdaten werden die Ratsuchenden dann von jemandem aus dem Team zurückgerufen", heißt es. Anfragen können auch per Mail an gestellt werden. Das Angebot richtet sich an Menschen aus Wuppertal und der näheren Umgebung und ersetzt die bisherige persönliche und direkte Beratung "Die Corona-Krise wird zu einem deutlichen Anstieg von Arbeitslosigkeit führen. Sozialleistungsbeziehende Menschen werden vermutlich einige Probleme mit den Behörden bekommen.
Tacheles Sozialhilfe De La
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1 SG Frankfurt ( Hessen), Urt. 14. 2022 - S 30 AY 6/21 Leitsätze 1. Es fehlt an einem Rechtsschutzbedürfnis des Klägers, wenn er während des Distanzunterrichts in der Coronapandemie mit einem Leihgerät durch die Schule ausgestattet war. 2. Die Beschaffung eines internetfähigen PC ist grundsätzlich aus dem Regelsatz und aus den gewährten Bedarfen für Bildung und Teilhabe zu decken. 3. Die Fachliche Weisung zu § 21 SGB II, Nummer 202102001, der Bundesagentur für Arbeit ist im Rechtskreis des SGB XII nicht beachtlich. 4. Tacheles sozialhilfe de la. Eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG und von Art. 3 Abs. 1 GG ist ebenfalls nicht ersichtlich, wenn die Teilnahme des Klägers im coronabedingten Fernunterricht durch die Zurverfügungstellung eines Leihgerätes sichergestellt war und darüber hinaus, die Schule auf Nachfrage des Gerichts mitgeteilt hat, dass ein internetfähiger Computer oder Laptop zum Schulbesuch nicht notwendig ist.