Hallo,
ich bin seit Feb. 12 in der WVP. Nachtragsverteilung wurde nicht angeordnet. Hab jetzt mitte April meine Lohnsteuererklärung für 2011 abgegeben. Heute kam der Bescheid. EinSiG - Einlagensicherungsgesetz. "Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung"
Was bitte hat das zu bedeuten? Beim Finanzamt bestehen keinerlei Schulden, KFZ Steuer wurde im Februar artig bezahlt (abgebucht) Unterhaltsschulden habe ich auch keine
Was passiert jetzt mit meinem Geld? Das gehört doch in der WVP mir? Wie gehe ich jetz am besten vor damit ich an mein Geld komme?
Einsig - Einlagensicherungsgesetz
Hat jemand einen Rat?
Steuerbescheid &Quot;Verwendung Des Guthabens&Quot;
Warum bekomme ich Steuer zurück? Zum einen, weil bei ungleich hohen monatlichen Einnahmen oder wenn man nur einige Monate gearbeitet hat zuvie Lohnsteuer einbehalten wird, zum anderen, weil Werbungskosten, Sonderausgaben usw. Um eine Erstattung zu bekommen, muss irgendwann im Kalenderjahr Lohnsteuer einbehalten worden sein. Steuerbescheid "Verwendung des Guthabens". Was bekomme ich als Student an Steuern zurück? Mit der Steuererklärung können Studenten ihre Studiengebühren steuerlich absetzen. Dies geschieht je nach der persönlichen Situation in Form einer Werbungskostenpauschale (im dualen Studium oder in einem Zweitstudium) oder als Sonderausgabe bis zu 6. 000 € im Jahr beim Erststudium.
(1) Der Entschädigungsanspruch des Einlegers richtet sich nach dem Umfang seiner entschädigungsfähigen Einlagen und ist der Höhe nach auf die Deckungssumme nach § 8 begrenzt. (2) Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist der Betrag der entschädigungsfähigen Einlagen bei Eintritt des Entschädigungsfalls, einschließlich der Ansprüche auf Zinsen auf entschädigungsfähige Einlagen bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalls nach § 10 Absatz 1, zugrunde zu legen. (3) Die Deckungssumme nach § 8 bezieht sich auf die Gesamtforderung des Einlegers gegen das CRR-Kreditinstitut nach Absatz 2, unabhängig von der Zahl der Konten, der Währung und dem Ort, an dem die Konten geführt werden. (4) Bei einem Konto, das im Namen von zwei oder mehreren Personen eröffnet wurde oder an dem zwei oder mehrere Personen Rechte haben, die mittels der Unterschrift von einer oder mehreren dieser Personen ausgeübt werden können (Gemeinschaftskonto), ist für die Deckungssumme nach § 8 der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich.