In der amtlichen Begründung zur HOAI wird der Bezug konkret mit den Kostengruppen 300 und 400 bezeichnet. Damit ist geregelt, dass die Kosten der Kostengruppe 400 bei der Tragwerksplanung für Gebäude (§ 48 Abs. 1 HOAI) zu den anrechenbaren Kosten gehören. Die Kosten der Kostengruppe 400 werden in der oben erwähnten DIN 276-1:2008-12 inhaltlich beschrieben. Kostengruppe 300 400 plus. Danach gilt, dass zu den Kosten der Technischen Anlagen die Kosten aller im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen technischen Anlagen oder Anlagenteile gehören. Die baufachlichen Einzelheiten Die Kostengruppe 470 (Bestandteil der Kostengruppe 400) ist in der DIN 276 beschrieben als "fest mit dem Bauwerk verbundene Anlagen, die der besonderen Zweckbestimmung dienen". Nicht dazu gehören die baukonstruktiven Einbauten der Kostengruppe 370. Sie sind mit einem Ansatz von 55 Prozent innerhalb der Kostengruppe 300 anrechenbar. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die anrechenbaren Kosten nur der Honorarbemessung dienen und dabei die Kostengruppe 400 mit einem Anteil von nur 10 Prozent der 400er Kosten beteiligt ist.
Kostengruppe 300 400 Euros
45% der Gesamtbausumme ( -""-)
KG 400 --> ca. 15% der Gesamtbausumme ( -"" -)
KG 300/ 400 --> zueinander ca. 75/ 25
09. 2017 at 10:43 Uhr
Hierzu noch ein kleines Beispiel auf Excelbasis, vorübergehend erreichbar auf unserer Internetseite:
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Kann man hier eigentlich keine Dateien (jpg, PDF) hochladen? [Edited by IBT-Taglang on 09. 2017 at 11:26 Uhr]
09. 2017 at 11:25 Uhr
fdoell
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Re: Anteil KG 300+400 an Bausumme
Guten Tag,
zu Ihren Ansätzen:
1. eine Tiefgarage ist ohne weitere Nutzungen ein Ingenieurbauwerk, mit weiteren Nutzungen ein Gebäude der Infrastruktur, auf jeden Fall aber erst einmal ein anderes Objekt als das Gebäude darüber. 2. Den Ansatz "Herstellkosten KG 300+400 = 60% der Gesamtherstellkosten" würde ich so nicht akzeptieren. Wenn ein Architekt eingeschaltet ist, hat der doch sicher auch Zahlen aus seiner Kostenschätzung oder -berechnung. Kostengruppe 300 400 million. Gleiches gilt die die Aufteilung 300er Kosten = 3/4 und 400er Kosten = 1/4..
3.
Kostengruppe 300 400 Million
Damit unterstützt AiBATROS den gesamten Instandhaltungsprozess: von der Bestandserfassung über die Projektplanung bis zur zyklischen Erfassung.
Kostengruppe 300 400 Mg
Folglich ergeben sich für den Bereichder Tragwerksplanung anrechenbare Kosten in Höhe von 691. 372 Umbauzuschlag bleibt davon unberührt. Er wird auf das gesamteHonorar aufgeschlagen. Die Berücksichtigung dieser Kosten (691. Kostengruppe 300 400 mg. 372Euro) macht bei einem Umbau mit 4 Mio. Euro anrechenbaren Kosten inHonorarzone IV eine Honorardifferenz von 34. 000 Euro netto aus. DerRechenaufwand lohnt sich also. Beachten Sie aber bitte, dass dieAnrechnung der mitverarbeiteten vorhandenen Bausubstanz weder denUmbauzuschlag noch die erforderlichen Besonderen Leistungen (zumBeispiel Standsicherheitsnachweis an vorhandenen Baukonstruktionen)ersetzen. Es handelt sich lediglich um eine rechnerischeHonorarermittlungsgrundlage für die Grundleistungen. Quelle: Wirtschaftsdienst Ingenieure und Architekten - Ausgabe 09 / 2003, Seite 11 Quelle: Ausgabe 09 / 2003 | Seite 11 | ID 108192
Sie haben sich im Spezialtiefbau und Wasserbau bewährt, aber auch als nahezu wasserdichter, verformungsarmer Baugrubenv...
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