Der Luftwechsel zwischen Gebäudezonen ist unter DIN V 18599-2 unter Nr. 5 beschrieben (auch Abluftanlagen mit Zuluft aus anderen Räumen)
DIN V 18599-1 [2007-02] Nr. 1 DIN V 18599-2 [2007-02] Nr. 5. 3
Bei einem hohen Luftaustausch zwischen Räumen ist eines der folgenden Verfahren zu verwenden:
die Räume sind zu einer Gebäudezone zusammenzufassen
der Luftvolumenstrom zwischen den Räumen wird mit seiner Temperatur als Wärmequelle/Wärmesenke bei der Bilanz der Zonen berücksichtigt (Bilanzierung nach DIN V 18599-2 Nr. 5)
DIN V 18599-1 [2011-12]+[2018-09] Nr. 2
DIN V 18599-2 [2011-12]+[2018-09] Nr. 5
Die Nutzung Nr. 1 (Einzelbüro) und Nutzung Nr. ROWA-Soft GmbH - Nichtwohngebäude (DIN18599). 2 (Gruppenbüro mit zwei bis sechs Arbeitsplätzen) dürfen zur Nutzung Nr. 1 zusammengefasst werden
EnEV 2007, Anl. 2, Nr. 3 und Nr. 1 EnEV 2009/2013, Anl. 2 und Nr. 1
Nutzungen, die nicht in DIN V 18599-10 aufgeführt sind, werden mit dem Nutzungsprofil 17 (Sonstige Aufenthaltsräume) berechnet. Alternativ können eigene Nutzungsprofile nach gesichertem allgemeinen Wissensstand individuell bestimmt werden.
- ROWA-Soft GmbH - Nichtwohngebäude (DIN18599)
- Aus EnEV wird GEG: Die Änderungen im Überblick | Haustec
- DIBt: Innentemperaturen in Zonen von Nichtwohngebuden - Auslegung zur EnEV 2009 4 Absatz 2 i. V. m. Anlage 2 Nr. 1.1.1, 2.1.1 und 2.1.2
Rowa-Soft Gmbh - Nichtwohngebäude (Din18599)
DIN
4108 - 2:2003 - 7 unterscheidet dabei hinsichtlich der Nutzung
zwischen Wohn - und Nichtwohngebuden und nicht nach Zonen im
Sinne von DIN V 18599:2007 - 02. Bei
der gem Anlage 2 Nummer 4. 2 EnEV 2009 verlangten Bestimmung
der Sonneneintragskennwerte fr jede Zone ist wie folgt
vorzugehen:
Weist ein Gebude innen liegende Zonen auf, die keine
Auenfassaden haben, ist fr diese Zonen eine Bestimmung der
Sonneneintragskennwerte nicht
zielfhrend; diese Zonen knnen unbercksichtigt bleiben. Dies trifft auch auf solche Zonen zu, bei denen der
Fassadenanteil im Vergleich zur Gre der Zone unbedeutend
ist; magebend ist die Bagatellregelung in Abschnitt 8. 3
Satz 3 der DIN 4108 - 2:2003 - 07. Fr die brigen Zonen sind jeweils zonenweise die kritischen
Rume bzw. Raumbereiche zu identifizieren, die der
Sonneneinstrahlung besonders ausgesetzt sind, und hierfr
die Sonneneintragskennwerte zu bestimmen. Aus EnEV wird GEG: Die Änderungen im Überblick | Haustec. Gehren mehrere Zonen zu einem Fassadenbereich, der
hinsichtlich der fr den sommerlichen Wrmeschutz
mageblichen Eigenschaften einheitlich ausgefhrt
werden soll, reicht es aus, unter den kritischen Rumen bzw.
Raumbereichen dieser Zonen denjenigen auszuwhlen, der der
Sonneneinstrahlung am meisten
ausgesetzt ist, und fr diesen Raum bzw. Raumbereich den
Sonneneintragskennwert und den Hchstwert des
Sonneneintragskennwertes zu bestimmen.
Aus Enev Wird Geg: Die Änderungen Im Überblick | Haustec
Wichtige
Hinweise: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen
und mit grter Sorgfalt erstellt, dennoch knnen sich
Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrcklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne
jegliche Gewhr
erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschfts-Bedingungen. |
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Dibt: Innentemperaturen In Zonen Von Nichtwohngebuden - Auslegung Zur Enev 2009 4 Absatz 2 I. V. M. Anlage 2 Nr. 1.1.1, 2.1.1 Und 2.1.2
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll der Niedrigstenergie-Gebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eingeführt und EnEG, EEWärmeG und EnEV zusammengeführt werden. Was ändert sich dadurch? © Fotolia/exclusive-design Am 23. 01. 2017 wurde der Referentenentwurf für ein " Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kältebereitstellung in Gebäuden " vorgelegt. DIBt: Innentemperaturen in Zonen von Nichtwohngebuden - Auslegung zur EnEV 2009 4 Absatz 2 i. V. m. Anlage 2 Nr. 1.1.1, 2.1.1 und 2.1.2. Mit diesem Gesetz soll das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht werden. Es soll das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzen und in einem neuen "Gebäudeenergiegesetz" (GEG) zusammenführen. Anlass dieser Neuregelung ist zum einen die von der EU-Gebäuderichtlinie geforderte Festlegung des energetischen Standards eines Niedrigstenergiegebäudes im Neubau, die jedoch zunächst nur für die ab 2019 zu errichtenden Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand erfolgt.
EnEV 2007, Anl. 2 EnEV 2009, Anl. 2 GEG § 21 Abs. 3
Bei Gebäuden, die hauptsächlich durch ihre Hauptnutzung geprägt werden, darf ein " Vereinfachtes Berechnungsverfahren " mit einem 1-Zonen-Modell verwendet werden. Das Verfahren gilt für:
Bürogebäude
Gebäude des Groß- und Einzelhandels (in GEG und EnEV 2007 nur Verkaufseinrichtungen) bis 1. 000 m²
Gewerbebetriebe bis 1. 000 m²
Schulen, Turnhallen, Kindergärten und -tagesstätten
Beherbergungsstätten (in EnEV 2007 nur Hotels) und
Bibliotheken (nicht in EnEV 2007)
Für das vereinfachte Verfahren gelten weitere Bedingungen gemäß § 32 und Anlage 6 GEG (Anlage 2 Nr. 3 EnEV 2007/2009/2013). EnEV 2007, Anl. 3 EnEV 2009/2013, Anl. 3
GEG § 32 und Anlage 6
Für die Nutzungen Nr. 14 bis 20 ist die Übernahme der Nutzungs- und Betriebszeiten (Tabelle 4, Spalte 3-11) erlaubt, wenn dieses eine sich aus dem Nutzungskonzept des Gebäudes ergebende sinnvolle Annahme darstellt. DIN V 18599-10 [2007-02] Anm. a zu Tab. 4
Für alle Nutzungen ist die Übernahme der Nutzungs- und Betriebszeiten (Spalten 3 bis 11) aus dem Nutzungsprofil der übergeordneten Nutzung erlaubt, wenn die Übernahme eine sinnvolle Annahme darstellt.
Im Falle eines
Nachweises fr ein zu errichtendes Gebude kann dazu z. B. auf
Erkenntnisse bei vergleichbar genutzten Gebuden verwiesen
werden, im Falle von Berechnungen zur Ausstellung eines
Energieausweises auf die Betriebsweise des betroffenen Gebudes
selbst. Annahmen zur "Soll - Innentemperatur Im Heizfall" gelten
zonenweise. Zudem sind sie gem Anlage 2 Nr. 1 EnEV auch
auf die jeweiligen Zonen des Referenzgebudes in gleicher Weise
anzuwenden. 1 Begrndung zur
Regierungsvorlage der EnEV 2002, Bundesrats - Drucksache 194/01
Seite 48
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