Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
09. 05. 2022 | 14:26
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Gero Geißlreiter,
Die erste Frage bezüglich der Befanngenheit des Bekannten haben Sie mir ausreichend beantwortet. Ich denke hier ist es besser, wenn man es dabei belässt, dass er nicht an der Abstimmung teilnehmen durfte, da er gewillt ist Pachtfähig zu werden und mit mir zusammen Pachten möchte. Was ich zu Punkt 2 noch sagen möchte:
Die Interessenverkündung meinerseits fand im November 2019 statt. Der aktuelle Pächter wurde darüber im Frühjahr 2021 informiert und hat im Zuge dessen mitgeteilt, dass er seinen bestehenden Vertrag gerne Verlängern würde. SessionNet | Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ratsmitglieder. Die Spenden an die Ortsgemeinde ging im August/September 2021 ein,
die Auszahlung an die Betroffenen geschah recht zeitnah nach Spenden Eingang. Die Abstimmtung im Gemeinderat war vor ca 3 Wochen.
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Volpert W (1985) Zauberlehrlinge. Die gefährliche Liebe zum Computer. Weinheim: Beltz
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Das machen ganz viele auch ohne monetäre Entschädigung. Und wenn dieser Aufwand finanziell mit einer Pauschale abgefedert wird, dann dient diese Pauschale eben genau diesem Zweck. Das Einkommen als Übungsleiter ist entweder Lohn oder stammt aus selbständiger Tätigkeit, je nach Vertragslage. Es könnte allenfalls unpfändbar nach § 850a Nr. 3 ZPO sein. Das Einkommen sollte dem TH mitgeteilt werden und die rechtliche Einordnung besprochen werden bzw. besser noch schriftlich geklärt werden. Zur Ergänzung: "... " Das ist nicht die vollständige Definition. Es ist nur der Auffangtatbestand. Hierunter fallen zB die Handels- oder Versicherungsvertretereinkommen oder Vergütungen für GmbH-GF. Übungsleiterpauschale ist kein Arbeitsabkommen Wenn das richtig wäre: Lässt man die Besonderheiten der WVP mal kurz außer Betracht, wäre die Nebentätigkeit als angestellter Übungsleiter womöglich in vollem Umfang pfändbar ohne Pfändungsschutz der §§ 850a ff ZPO. Das kann nicht richtig sein und auch nicht iSd Systems.
Hallo,
ich habe derzeit mehrere Jobangebote. Ich kann mich aber leider für keins entscheiden, da alle Vorteile, sowie auch Nachteile haben. Wie würdet Ihr vorgehen, wenn Ihr die Auswahl hättet? Nach welchen Kriterien würdet ihr entscheiden? Ich habe schon eine Aufstellung mit Vorteilen und Nachteilen gemacht. Ich finde, man sollte unbedingt auf das eigene Bauchgefühl hören und diesem in so einem Fall einen durchaus hohen Stellenwert einräumen! Gerade hinsichtlich des Zwischenmenschlichen, da man sehr viel wache Lebenszeit im Job verbringt und das mit Menschen tun sollte, zu denen man irgendwie einen Draht hat. Deshalb sehe ich als zweites Kriterium auch die konkreten Aufgaben und Inhalte der Stelle als sehr relevant bei der Entscheidung. Und zwar auch hinsichtlich der eigenen, langfristigen beruflichen Entwicklung dadurch. Hier würde ich der Stelle den Vorrang geben, bei der diese Inhalte einen am besten in die Richtung bringen, in die man sich langfristig entwickeln möchte. Erst mit größerem Abstand würde ich Rahmenbedingungen wie Gehalt, Arbeitsweg, Ausstattung des Arbeitsplatzes, Urlaubstage oder ähnliches vergleichen.