Allerdings hat S gegen X einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 I BGB, sofern dieser nicht (teilweise) ausgeschlossen ist (Beachte: Für X greift keine Haftungsprivilegierung). Hier könnte ein anteiliger Ausschluss nach den Grundsätzen der gestörten Gesamtschuld vorliegen. Eine gestörte Gesamtschuld ist gegeben, wenn eigentlich zwei Gesamtschuldner haften, aber bei einem eine Haftungsprivilegierung greift. Hier liegt eine gestörte Gesamtschuld vor, da V und X eigentlich als Gesamtschuldner i. S. Gestörte gesamtschuld hummer h3. d. § 840 BGB haften würden, wenn die Haftungserleichterung nicht zugunsten des V greifen würde. Fraglich ist, ob eine solche gestörte Gesamtschuld im Anspruch des S gegenüber X zu berücksichtigen ist. I. Wortlautlösung
Eine Ansicht löst die gestörte Gesamtschuld schlicht nach dem Gesetzeswortlaut. Liegt eine gestörte Gesamtschuld vor, führte dies zu einer vollen Haftung des übrig gebliebenen Schuldners, ohne dass dieser bei den anderen Beteiligten in Regress nehmen könnte. Hiernach würde die gestörte Gesamtschuld dazu führen, dass S gegen X einen Schadensersatzanspruch in voller Höhe hätte und X sich bei V nichts holen könnte, da V aufgrund der Haftungsprivilegierung nicht Gesamtschuldner ist.
Übersicht Intensivkurse/Crashkurse Nordrhein-Westfalen
AGL habe ich genau so wie du, allerdings habe ich 823 II iVm 229 StGB nicht im Unterlassen gemacht, worin bestand denn deiner Meinung nach das Unterlassen des K? Ich habe ein aktives Tun angenommen wegen der unsachgemäßen Montage des Stuhls. Frage 3 habe ich auch anders bewertet und gesagt, dass ein Mitverschulden der M vorliegt, das dem S zugerechnet wird, hier dann das Problem, ob 278 Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung ist, habe mich aber dafür entschieden, dass es grob fahrlässig von M war ein dreijähriges Kind in einem Küchenladen 2 Stunden unbeaufsichtigt zu lassen. Aber ich denke hier war bei entsorgender Begründung beides vertretbar 😊
#3
Hab's genauso wie ihr. Nur das mit dem 278 habe ich vergessen hin zu schreiben. Gestörte gesamtschuld hummer h2. #4
Ich hab das Unterlassen darin gesehen, dass der unsachgemäß montierte und instabile Stuhl auch später hätte stabil gemacht werden können. Das hat K nicht gemacht. Ich hab auch gesagt, dass M Mist gebaut hat, indem das Kind so ewig rumgelaufen ist. Auf § 278 wäre ich aber nicht gekommen, da ich die Mutter nicht als Erfüllungsgehilfe sehe.
Skript Schadensersatzrecht Iii
Es kann aber auch noch länger dauern, man weiß es nie:)
#17
Ich glaube, ich habe hier einen sehr ähnlichen Fall gefunden... Hoffe nur, dass vielleicht Prof. Wackerbarth das gnädiger sieht als die Hemmer Leute, wenn man sich mit der Annahme grober Fahrlässigkeit raus prüft...
#18
Es kommt immer auf den jeweiligen Korrektor an. Der LS bereitet eine Lösung vor, mehr aber nicht. Am Ende zeichnet ein assi nur ab, dass er mit der Korrektur einverstanden ist. Ich glaube nicht, dass man nochmal in die Klausur reinschaut. Viel Erfolg allen, es wird schon reichen. Wenn man an alle Punkte gedacht hätte, wäre man schon Jurist mit Prädikatsexamen. Wir im LLM betreiben hier nur ein eher außergewöhnliches Hobby:)
#19
Die Noten sind da - ich darf 80% vermelden:) Etwas Werbung muss sein, nachdem ich wegen des materiellen Strafrechts das Verfahrensrecht nicht gepackt habe. Gestörte gesamtschuld hemmer. Drücke Euch die Daumen! #20
2, 3. Das ist passabel.
Problem - Gestörte Gesamtschuld | Jura Online
> Printprodukte > Skripte > Zivilrecht > Hauptskripte Skript Schadensersatzrecht III 19, 90 € inkl. MwSt
Artikel sofort lieferbar Bestellnummer: 14130 Auflage: 14. Auflage 2021 ISBN: 978-3-96838-060-5 Das Skript Schadensersatzrecht III befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Anspruchsinhalt, d. Übersicht Intensivkurse/Crashkurse Nordrhein-Westfalen. h. mit der Frage des Umfangs, der Ersatzpflicht, also dem "wie viel" eines dem Grunde nach bereits bestehenden Anspruchs. Auch die Probleme der Drittschadensliquidation, der Vorteilsausgleichung und der hypothetischen Schadensursachen werden klausurtypisch dargestellt. Inhalt:
Haftungsbeschränkungen
Schadensfeststellung
Schadenszurechnung
Art Inhalt und Umfang der Ersatzpflicht nach den § 249 - 253 BGB
Schadensersatz statt der Leistung und negatives Interesse
Schadensmindernde Faktoren
Drittschadensliquidation
Mitverschulden
Beschränkung der Ersatzpflicht nach den Regeln der gestörten Gesamtschuld
Autoren: Hemmer/Wüst/d'Alquen
Umfang: 131 Seiten
Leseprobe Rubrik Hauptskripte anzeigen
Kundenservice
Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten?
§ 929 ff. BGB
Autoren: Hemmer/Wüst
Umfang: 197 Seiten
Leseprobe Rubrik Die wichtigsten Fälle anzeigen
Kundenservice
Sie haben Fragen oder Anregungen zu unseren Produkten? Der hemmer-shop Kundenservice ist für Sie da. Ansprechpartner
Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8. 00 Uhr - 12. Problem - Gestörte Gesamtschuld | Jura Online. 00 Uhr E-Mail:
Frau Stinzing / Frau Carter Tel. 0931 / 79 78 238
Frau Mainberger Tel. : 0931 / 79 78 257
Fax: 0931 / 79 78 240
Zahlung
Sie können Ihre Bestellungen per Bankeinzug, Kreditkarte und per PayPal bezahlen. Versand
Wir liefern schnell und versandkostenfrei. Keine Porto-, Verpackungs- oder Versicherungskosten.
Tierhaltung und Nachbarschutz / 4. 7 Hundegebell
Anhebung der Grenzen für monatliche bzw. vierteljährliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
§ 4 Außergerichtliche Tätigkeiten / 3. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr
§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Urlaubsbescheinigung
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
§ 5 Klageerhebung / VIII. Klageerweiterung, Klageänderung, Parteiänderung
§ 3 Verzögerung/Behinderung/Vertragsstrafe / c) Muster: Inverzugsetzung nach § 5 Abs. 4 VOB/B
§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungsbegründung
§ 21 Insolvenzrecht / 3. Skript Schadensersatzrecht III. Muster: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
§ 5 Klageerhebung / 4. Parteiwechsel und Parteierweiterung
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG)
Top-Themen
Downloads
Haufe Fachmagazine
Weitere Produkte zum Thema: