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Wo die Probleme sind:
Das richtige Konto
Bestimmung des Leistungsorts
Umsatzsteuer im anderen EU-Land
Reverse-Charge-Verfahren
1 So kontieren Sie richtig! Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung
SKR 03
SKR 04
Eigener Kontenplan
Bilanz/GuV
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet
8336
4336
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
8339
4339
So kontieren Sie richtig! Führt ein Unternehmer eine sonstige Dienstleistung für einen Unternehmer aus einem anderen EU-Land aus, dann befindet sich der Ort der Dienstleistung da, wo der Leistungsempfänger seinen Betrieb bzw. Sitz hat. Davon gibt es allerdings einige Ausnahmen, z. Sonstige leistung drittland buchen skr04. B. wenn eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken ausgeführt wird. In diesen Ausnahmefällen muss geprüft werden, ob das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist. Ist das der Fall, bucht der Unternehmer, der die Leistung erbringt, seinen Umsatz auf das Konto "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet" 8336/4336 (SKR 03/04).
- Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe
Umsatzsteuer, Ausnahmen Beim Leistungsort Bei Grenzüberschreitenden Dienstleistungen Innerhalb Der Eu | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe
Dementsprechend muss der deutsche Leistungsempfänger die Umsatzsteuer abführen und kann diese als Vorsteuer geltend machen. Stand: März 2022
Taxpool®-Buchhalter bucht die zugehörige Umsatzsteuer/Vorsteuer automatisch folgendermaßen:
Haben: 1787 (SKR03) bzw. 3837 (SKR04), Umsatzsteuer nach §13b UStG. Soll: 1577 (SKR03) bzw. 1408 (SKR04), Vorsteuer nach §13b UStG. Weitere Hinweise zu Bildlizenzen:
Die Leistung wird eigentlich erst mit dem Tausch der Credits gegen die Bildnutzungsrechte erbracht und nicht mit dem Erwerb der Credits. Beim Kauf der Bildlizenzen mittels der Credits ist evtl. eine Aktivierung als immaterieller Vermögensgegenstand zu prüfen (Kriterien, z. B. Nutzung über mehrere Jahre, Veräußerbarkeit der Lizenz). Leistungserbringer:
Beispiel 1: Ein deutsches Unternehmen berät eine norwegische Firma bei Fragen zur Softwareentwicklung. Beispiel 2: Ein deutscher Anwalt berät einen Unternehmer aus der Türkei. Umsatzsteuer, Ausnahmen beim Leistungsort bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Konten 8338 (SKR03) bzw. 4338 (SKR04) (Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze). Hinweis: Die Erlöskonten sind bereits in der Kunden- und Lieferantenverwaltung vorkonfiguriert und müssen bei Bedarf nur im Register Vorgaben aktiviert werden.