Diese aktuelle Rechtsprechung im Öffentlichen Recht (Verfassungsrecht, Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht sowie Europarecht) aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 solltest du für dein Examen und deine mündliche Prüfung kennen! Hiermit möchten wir dir die aktuell wichtigste Rechtsprechung, die Top 10 Urteile im Öffentlichen Recht aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 zur Vorbereitung auf dein schriftliches Examen und / oder deine mündliche Prüfung vorstellen [Stand: August 2021]:
Nr. 1 – BVerfG 2 BvR 2347/15 – Urteil vom 26. 02. 2020
Das BVerfG erklärt in diesem Urteil den § 217 StGB, welcher die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellt, als verfassungswidrig. Der BVerfG schafft damit ein Grundrecht auf Suizid, welches durch § 217 StGB verletzt wird. Abgeleitet wird dieses Grundrecht aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Art. 2 i. V. m. Art. Aktuelle rechtsprechung öffentliches recht der. 1 GG. Außerdem geht es in dem Urteil um mögliche Verletzung von Ärzten, Rechtsanwälten und Sterbehilfevereinen, welche sich ihrerseits unter anderem auf Art.
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1 Abs. 3 GG auch außerhalb des Staatsgebietes fest. Die Regelungen des BNDG verletzen das Zitiergebot aus Art. 2 GG. Außerdem erfüllt das Gesetz nicht die materiellen Anforderungen an den gebotenen Grundrechtsschutz. Ein Gesetz muss sich an den Werten des Grundgesetzes messen lassen und mit ihnen im Einklang stehen. Die entscheidenden Prinzipien, hier u. a. das Zitiergebot und der Bestimmheitsgrundsatz, müssen in der Prüfung beherrscht werden. Rechtsprechung - BGH & Co - Jura online lernen. Nr. 9 – EuGH C-591/17 – Urteil vom 18. 2019
Die Republik Österreich klagt vorliegend gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese sei ihren Pflichten aus Art. 18, 34, 56 und 92 AEUV nicht nachgekommen. Gegenstand der Klage ist die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch Personenkraftwagen. Außerdem wird eine entsprechende EU-Richtlinie dazu behandelt. Dieser Fall bietet Gelegenheit, die Folgen eines Verfahrens vor dem EuGH abzufragen. Dieser kann hier grundsätzlich nur ein Feststellungsurteil erlassen. Nr. 10 – BVerfG 1 BvL 7/16 – Urteil vom 05.
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Prof. Dr. Stephan Scherer, Fachanwalt für Erbrecht & Steuerrecht, in: ErbR 2015, 588 Der beck-online. GROSSKOMMENTAR setzt neue Maßstäbe in der juristischen Literatur. Mehr als 500 exzellente Autoren kommentieren auf über 55. 000 Seiten das BGB und seine Nebengesetze, das HGB, das UmwG sowie eine zunehmende Zahl weiterer Gesetze. Dabei wird Aktualität groß geschrieben: Alle drei Monate werden die Kommentierungen überarbeitet und um die jüngste Rechtsentwicklung ergänzt – ein entscheidender Vorteil im schnelllebigen Rechtsalltag. Der BeckOGK wird damit zum führenden Wegweiser durch das sich immer schneller wandelnde Recht. Aktuell: Mit der neuen Kommentierung des Samenspenderregistergesetzes (SaRegG) ist die erste Kommentierung des Gesetzes auf dem Niveau eines Großkommentars in beck-online verfügbar. Aktuelle rechtsprechung öffentliches recht in english. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen Kommentierungen und regelmäßigen Aktualisierungen! → Blick ins Werk
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Der EuGH handelte hier durch das Urteil außerhalb seiner Kompetenzen aus Art. 19 Abs. 2 EUV. Nr. 5 – BVerwG 9 A 7. 19 – Urteil vom 03. 11. Crashkurs - Aktuelle Rechtsprechung und Examensklassiker. 2020
Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über einen 18 Kilometer langen Tunnel, der an der deutschen Ostseeküste unter dem Meer verlaufend Lolland mit dem Festland von Dänemark verbinden soll. Naturschutzverbände, Fährunternehmen und die Stadt Fehmarn hatten Klagen gegen das Bauprojekt auf Zweifel an Verkehrsprognosen und gravierenden zu erwartenden Umweltauswirkungen gestützt. Das BVerwG sieht den Plan jedoch insbesondere wegen eines 2008 zwischen Deutschland und Dänemark geschlossenen Staatsvertrag als begründet an. Mögliche Verstöße werden im Urteil entkräftet. Neben Fragen zu Verwaltungs- und Baurecht wirft der Fall auch Probleme bei der Zulässigkeit der Klage auf. Es stellen sich außerdem Fragen zum Staatsvertrag und damit zu Grundzügen des Staatsorganisationsrechts, und weiter auch zur Einhaltung von unionsrechtlichen Richtlinien. Nr. 6 – VerfGBbg 9/19 – Urteil vom 23.