B. bei Verdacht des Verrats von Betriebsgeheimnissen oder bei strafbarem oder schädigendem Verhalten des Arbeitnehmers oder bei unzumutbarer wirtschaftlicher Belastung des Arbeitgebers. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Weiterbeschäftigung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Hier ist zu unterscheiden,
ob der Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während des Fortgangs des Kündigungsschutzprozesses weiterbeschäftigt wurde (was selten sein wird) oder
ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur weiterbeschäftigte, weil er dazu durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil der ersten (ggf. auch der zweiten) Instanz verurteilt worden ist (was die Regel sein wird). Im ersten Fall hat das BAG entschieden, dass bei Wirksamkeit der Kündigung die Rechtsbeziehungen der Parteien nach den Grundsätzen des faktischen Arbeitsverhältnisses abzuwickeln oder als durch die rechtkräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis zu beurteilen sind. Weiterbeschäftigung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Im zweiten Fall hat das BAG entschieden: Ansprüche aus einem faktischen Arbeitsverhältnis scheiden aus, weil dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung in diesem Fall gegen seinen Willen vom Gericht aufgezwungen worden war. Der Arbeitnehmer hat vielmehr nur Anspruch auf Wertersatz für die geleistete Arbeit nach den Bestimmungen über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.
Weiterbeschäftigung / Arbeitsrecht | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Auch ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub steht in diesem Fall dem Arbeitnehmer nicht zu. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Weiterbeschäftigung Nach Kündigung Arbeitsrecht
Achtung: Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die ausgesprochene Kündigung als von Anfang wirksam. Weiterbeschäftigung während der Kündigungsschutzklage
Umstritten ist, ob der Arbeitnehmer während des laufenden Kündigungsschutzprozesses einen Anspruch darauf hat, in dem Betrieb vorläufig weiterbeschäftigt zu werden. Die Rechtsprechung bejaht einen solchen Anspruch, wenn:
die Kündigung offensichtlich unwirksam ist. solange ein Urteil Bestand hat, das der erhobenen Kündigungsschutzklage stattgegeben hat. Abweisung der Kündigungsschutzklage
Im Falle der Klageabweisung erachtet das Gericht die Kündigung für sozial gerechtfertigt. Das Arbeitsverhältnis ist damit aufgelöst. Stattgabe der Klage
Im umgekehrten Fall der Klagestattgabe stellt das Gericht die Sozialwidrigkeit der Kündigung fest. Weiterbeschäftigung nach kündigung. Das Arbeitsverhältnis besteht fort. Gestaltungsurteil zum Ende des Rechtsstreits
Es gibt darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, dass das Gericht den Rechtsstreit durch ein so genanntes Gestaltungsurteil beendet.
Das ist schriftlich zu vereinbaren, weil die Befristung eines Arbeitsverhältnisses der Schriftform bedarf. [10] Bei Nichtbeachtung der Schriftform ist die Befristung unwirksam, mit der Folge, dass ggf. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Allerdings muss der Arbeitnehmer das Angebot des Arbeitgebers auf Weiterbeschäftigung nicht annehmen, weil das Arbeitsverhältnis als beendet anzusehen ist, solange nicht über die Wirksamkeit der Kündigung entschieden oder diese zurückgenommen worden ist. Der Arbeitgeber schuldet dann jedoch nicht die rückständige Vergütung, falls er im Kündigungsschutzprozess unterliegt. Weiterbeschäftigung nach Kündigung Arbeitsrecht. Gerät ein Arbeitgeber in Annahmeverzug, weil er nach Ausspruch der Kündigung die Gehaltszahlungen eingestellt hat, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn er bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass die Kündigung unwirksam war. Die rückständigen Beträge hat er deshalb zu verzinsen. [11] Ein in der ersten Instanz obsiegender Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zur Entscheidung in der nächsten Instanz.
Ein Widerspruch ist beispielsweise mit der Begründung möglich, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung, welcher Arbeitnehmer zu kündigen ist, soziale Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt hat. Das gleiche gilt für den Fall, dass es möglich ist, den gekündigten Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb weiter zu beschäftigen. Ein Widerspruch kommt ebenso in Betracht, wenn eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers durch Änderung der Vertragsbedingungen in Betracht kommt und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt. Fristgerechter Widerspruch Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Weiterbeschäftigung / Arbeitsrecht | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Er kann innerhalb einer Woche nach der Anhörung zur Kündigung schriftlich Stellung nehmen. Für den Weiterbeschäftigungsanspruch ist erforderlich, dass der Betriebsrat innerhalb dieser Frist der Kündigung formgerecht widerspricht. Formgerechter Widerspruch Für eine ausreichende Begründung des Widerspruchs kommt es nicht darauf an, ob die im Gesetz genannten Widerspruchsgründe tatsächlich vorliegen.