Fahrzeug-Instandhaltung (bisher: BGR 157) (bisher ZH 1/454) Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Fachausschuss "Metall und Oberflächenbehandlung" Stand der Vorschrift: Aktualisierte Fassung Januar 2005 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z. B. aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) und/oder technischen Spezifikationen und/oder den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit. BGHM: Artikel. BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht.
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- KomNet - Gibt es eine Prüfpflicht für Montiermaschinen und Auswuchtmaschinen in Kfz-Betrieben?
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Siehe § 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" ( BGV A1). 8 Werden Instandhaltungsarbeiten von Dacharbeitsbühnen aus durchgeführt, ist die ergonomisch günstigste Höhe sicherzustellen. Eine ergonomisch günstige Höhe ist z. B. sichergestellt, wenn die Arbeitsebene Instandhaltungsarbeiten in aufrechter Körperhaltung erlaubt.
Komnet - Gibt Es Eine Prüfpflicht Für Montiermaschinen Und Auswuchtmaschinen In Kfz-Betrieben?
Absaugen entstehender Dämpfe bei Arbeiten unter beengten Raumverhältnissen. Sofortiger Wechsel der mit Kraftstoff getränkten Kleidung. Bereitstellung geeigneter Löscheinrichtungen in unmittelbarer Nähe für das Löschen in Brand geratener Kleidung. Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen bei Überschreiten der Auslöseschwelle für Benzol. Benutzung von speziellen Werkzeugen zum weitgehend trockenen Kraftstofffilter-Ausbau. Arbeiten unter beengten Raumverhältnissen sind z. B. Instandsetzungsarbeiten der Kraftstoffpumpe oder des Tankgebers vom Kofferraum aus. Geeignete Löscheinrichtungen sind z. KomNet - Gibt es eine Prüfpflicht für Montiermaschinen und Auswuchtmaschinen in Kfz-Betrieben?. B. Löschdecken, Löschbrausen. Bei unmittelbarem Hautkontakt mit Ottokraftstoff ist eine Überschreitung der Auslöseschwelle anzunehmen. Geringfügiger oder kurzfristiger Hautkontakt, der nach medizinischer Beurteilung nicht zu biologischen Veränderungen führt, ist ausgenommen. Bei folgenden Arbeiten ist z. B. damit zu rechnen, dass Kraftstoff austritt, es zu längeren Hautkontakten kommt und die Auslöseschwelle überschritten ist, soweit keine Schutzhandschuhe getragen werden: Vergaser-Instandhaltungsarbeiten, Kraftstofffilter austauschen, Kraftstoffpumpe aus- und einbauen, Kraftstoffbehälter aus- und einbauen, mechanische Kraftstoffförderpumpe aus- und einbauen, Tanksieb ausbauen und reinigen bzw. ersetzen, Kaltstartventil prüfen.
Wiederkehrend sind z. B. Arbeiten, die sich aus festgelegten Wartungsintervallen ergeben. Ständig vorhandene Einrichtungen sind z. B. ortsbewegliche oder ortsfeste Arbeitsbühnen. 4 Die Länge der Arbeitsbühnen Für wiederkehrende Arbeiten muss mindestens die für die Instandhaltung notwendigen Bereiche überdecken. Wiederkehrende Arbeiten siehe Erläuterung zu Abschnitt 4. 3. 5 Der Spalt zwischen Außenkante ortsfester Arbeitsbühnen und Fahrzeugen darf für die Dauer der Instandhaltungsarbeiten 0, 2 m nicht überschreiten. 6 Zugangstreppen zu ortsfesten Arbeitsbühnen müssen mindestens eine lichte Breite von 0, 875 m aufweisen. Siehe Arbeitsstättenrichtlinie ASR 17/1. 2 "Verkehrswege" sowie BG-Information "Treppen" (BGI 561). 7 An ortsfesten Arbeitsbühnen sind Notabstiege erforderlich, wenn die Fluchtweglängen mehr als 35 m betragen. Bühnenbereiche, die nur über ein Fahrzeug zugänglich sind, müssen mindestens einen Notabstieg aufweisen. Notabstiege sind z. B. Steigleitern, ausziehbare Leitern, Abseilgeräte, Seilschlauchleitern oder Knotentaue.