Beispiel: "Kennzeichnung von Feuerlöschern"
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KomNet Dialog 6561
Stand: 29. 09. 2015
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz >
Gestaltung von Arbeitsplätzen >
Nichtraucherschutz
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Frage:
Wir möchten in unseren Fertigungsbereichen ein generelles Rauchverbot aussprechen. Klausel im Arbeitsvertrag – Rauchverbot - Arbeitsrecht.org. Was müssen wir dabei an gesetzlichen und sozialen Vorgaben beachten? Zur Info: es gibt in unserem Unternehmen keinen Betriebsrat. Antwort:
Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz. Mit der Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung ist der betriebliche Nichtraucherschutz nun aus der Privatsphäre der direkt Betroffenen herausgehoben und ausdrücklich dem Bereich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zugeordnet worden.
Klausel Im Arbeitsvertrag – Rauchverbot - Arbeitsrecht.Org
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Eine Brandschutzordnung im Betrieb genügt nicht, Mitarbeiter müssen auch im Brandschutz geschult werden. So stellt man sicher, dass jeder im Unternehmen zu Sicherheit und Vorbeugung beiträgt. Das richtige Verhalten anzuleiten hilft, im Ernstfall richtig zu reagieren. Denn ein Brand kann verheerende Schäden verursachen und ein tiefes Loch in den betrieblichen Geldbeutel reißen. Brandschutzordnung vermitteln: Das sind die unternehmerischen Pflichten
Damit Unternehmen verantwortungsvoll handeln und die geltende Rechtslage umsetzen, ist die Vorbereitung der Mitarbeiter auf den Ernstfall unerlässlich. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat ein Unternehmer seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Darunter fällt auch der Brandschutz. Weiterhin hat der Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG verantwortliche Mitarbeiter in der Brandbekämpfung, Evakuierung und Ersten Hilfe zu benennen und entsprechend zu schulen. Die Benennung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern hilft in der Praxis bei der Durchführung der Brandschutzunterweisung, da die so qualifizierten Mitarbeiter hier Ansprechpartner für ihre Kollegen darstellen.