Festzuhalten ist gleichwohl, Inhouse-Vergabe von Trinkwasserkonzessionen ist auch weiterhin möglich. Soweit eine Kommune von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen kann oder will, so ist sie zur Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens auf der Grundlage des europäischen Primärrechts verpflichtet. Martin Brück von Oertzen / Susanna Wittenstein
Die Autoren Martin Brück von Oertzen und Susanna Wittenstein sind Rechtsanwälte in der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft in Hamm
Weiterlesen: Teil 2 dieses Beitrags
- Martin brück von oertzen tour
- Martin brück von oertzen youtube
- Martin brück von oertzen der
Martin Brück Von Oertzen Tour
Das Standsicherheitsprüfverfahren der Roch Services GmbH
Herzstück des Verfahrens ist ein mobiles Prüfgerät, das an praktisch jedem Standort eingesetzt werden kann. Ein hydraulischer, fein geregelter Zylinder belastet zeitgesteuert das Mastsystem auf ca. 2 m Höhe. Sie erzeugt im Mast ein kontinuierlich steigendes Biegemoment, das die natürliche Belastung durch Wind, der ein Mast ausgesetzt ist, simuliert. Die Standsicherheitsprüfung besteht aus einem Druck- und einem Zugvorgang und wird in zwei verschiedenen Achsen, die um 90 Grad versetzt sind, durchgeführt. Dadurch ist es möglich, die gefährdeten Bereiche zu überprüfen. Die eingeleitete Kraft und die erzeugte Auslenkung des Mastes in Verbindung mit der Zeitkomponente werden gleichzeitig gemessen, erfasst und in Kraft-Weg- bzw. Kraft-Zeit-Diagrammen ausgewertet. Bereits vor Ort erfolgt eine erste Beurteilung. Martin brück von oertzen youtube. Ermöglicht wird dies durch eine speziell entwickelte Software, die auch den Prüfvorgang ständig überwacht und damit ein Höchstmaß an Aussagefähigkeit, Sicherheit und Reproduzierbarkeit bietet.
Martin Brück Von Oertzen Youtube
Für die Anstecknadeln, Medaillen und Ehrenurkunden der langjährigen Kommunalpolitiker reiste an diesem Abend auch extra der niedersächsische Präsident des Städte- und Gemeindebundes Dr. Marco Trips an. Zu Beginn seiner feierlichen Ansprache rezitierte er das launische Gedicht "Das Ehrenamt" von Wilhelm Busch und betonte noch einmal die besondere Wichtigkeit sich lokalpolitisch zu engagieren. "Kommunale Selbstverwaltung trägt die Demokratie, wir brauchen keine berittenen Boten aus Berlin. Wolter Hoppenberg - Martin Brück von Oertzen - Rechtsanwalt. Sondern was wir vor Ort entscheiden können, wollen wir auch hier entscheiden. " Er dankte allen Menschen die sich, trotz zunehmender persönlicher Angriffe, mit ihrer Zeit und ihrem Engagement für das kommunale Zusammenleben in der Gemeinde Seevetal einsetzen. Besonders dankte er aber auch Martina Oertzen für ihren Einsatz in der Gemeinde Seevetal. Dr Marco Trips lobte vor allem ihre Sachorientiertheit und Beharrlichkeit auch in schwierigen Situationen. Dies erwähnte asnchließend auch noch einmal die langjährige Ortsbürgermeisterin von Maschen, Angelika Tumuschat-Bruhn, in ihrer Laudatio: "Ein Lächeln ist die freundlichste Art dem Gegner die Zähne zu zeigen".
Martin Brück Von Oertzen Der
Die Inhouse-Vergabe beruht auf einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die mittlerweile in Paragraf 108 GWB vom deutschen Gesetzgeber in geltendes Recht umgesetzt worden ist. Da dieser Paragraf jedoch im vierten Teil des GWB steht, ist er entsprechend der Bereichsausnahme gemäß Paragraf 149 Nr. 9 GWB formal auf Trinkwasserkonzessionsvergaben nicht mehr anwendbar. Die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen steht somit auf den ersten Blick in einem nicht geregelten Raum mit vielen offenen Fragen. Martin brück von oertzen der. Grundsätze zur Inhouse-Vergabe maßgeblich
Der zweite Blick offenbart, dass in Anwendung des europäischen Primärrechts auch die vom Europäischen Gerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelten Ausnahmen vom Vergabeverfahrenszwang für Inhouse-Geschäfte und interkommunale Kooperationen trotz der Bereichsausnahme Anwendung auf die Vergabe von Trinkwasserkonzessionen finden. Das heißt, die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Inhouse-Vergabe finden Anwendung, aber eben direkt und nicht über Paragraf 108 GWB.
Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn es zu einem Unfall kommt?...