- in angemessenem Umfang
Antrag (DOC-Datei · 86 KB) auf Abkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 (1) BBiG
Verlängerung der Ausbildungszeit
Auf Antrag des/der Auszubildenden kann die IHK die Ausbildungszeit verlängern, wenn der/die Auszubildende das Ausbildungsziel unverschuldet sonst nicht erreichen, insbesondere die Abschlussprüfung voraussichtlich nicht bestehen würde. Dies gilt besonders bei längerer Krankheit (§ 8 Abs. 2 BBiG). Ausbildungsverträge verkürzen oder verlängern. Besteht ein Auszubildender/eine Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein/ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Antrag/Nachtrag (DOC-Datei · 158 KB) zur Verlängerung der Ausbildungszeit
Hinweis: Bitte die Unterlagen im Original (1 Antrag und 2 Nachträge) der IHK zur Rostock zur Registratur vorlegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachbereiches Ausbildung.
- Ihk antrag auf verkürzung hessen
Ihk Antrag Auf Verkürzung Hessen
Abkürzung der Ausbildungszeit
gemäß § 8 Abs. 1 und 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
I. Grundsatz
Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Ausbildungsdauer soll einem durchschnittlich begabten Auszubildenden (mit Hauptschulabschluss) ermöglichen das Ausbildungsziel zu erreichen. Ihk antrag auf verkürzung hessen. Sie ist im Einzelfall auf Antrag abzukürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann (§ 8 Abs. 1 BBiG). In der Regel kann erwartet werden, dass das Ausbildungsziel in einer kürzeren Zeit erreicht wird, wenn eine erweiterte allgemeine oder fachliche Bildung nachgewiesen wird. Allerdings darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass eine anspruchsvolle Berufsausbildung auch den Erwerb beruflicher Erfahrungen ermöglichen soll. Unter Beachtung des Zusammentreffens mehrerer Abkürzungsgründe sind folgende Mindestzeiten nicht zu unterschreiten:
bei Ausbildungsberufen mit Regelausbildungszeit 3, 5 Jahre - 24 Monate
bei Ausbildungsberufen mit Regelausbildungszeit 3 Jahre - 18 Monate
bei Ausbildungsberufen mit Regelausbildungszeit 2 Jahre - 12 Monate
II.
Der Bundesausschuss für Berufsbildung hat folgende Kriterien zur Abkürzung der Ausbildungsdauer bei Vorliegen einer schulischen Vorbildung empfohlen:
Schulische Vorbildung
Hoch- oder Fachhochschulreife - 12 Monate
Erfolgreicher Abschluss der Klasse 11 Fachoberschule - 12 Monate
Erfolgreicher Abschluss der Realschule, Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums oder gleichwertiger Abschluss einer allgemeinbildenden Schule - 6 Monate
Besuch sonstiger Schulen, auch soweit ohne Abschluss - in angemessenem Umfang
Betriebliche oder sonstige Tätigkeit
Betriebliche Ausbildungszeiten, die dem gleichen Ausbildungsziel dienen - in voller Höhe
Ausbildungszeiten, die einem verwandten Ausbildungsziel dienen (Ausbildungsziele sind "verwandt", wenn die Ausbildungsordnungen der betreffenden Ausbildungsberufe in ihren wesentlichen Teilen übereinstimmen. ) - 1. Verkürzung / Verlängerung der Ausbildungsdauer - IHK Stade. Ausbildungsjahr in voller Höhe, ab 2. Ausbildungsjahr bis zur Hälfte
Dem Ausbildungsziel dienende Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Rahmen von Arbeitstätigkeiten oder auf andere Weise erworben wurden.