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Steigerungsfkt. Gebühren
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1. 57 €
2, 3
3. 62 €
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5. 51 €
Professionelle Zahnreinigung
Thema: Berechnungsfähigkeit der GOZ 1040
insgesamt: 5 Artikel
Goz 1040 Beihilfe Direct
5170 "Die Berechnung einer Gebühr nach Nr. 5170 GOZ kann regelmäßig nur im Zusammenhang mit prothetischen Leistungen … in Betracht kommen, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten qualifizierten Voraussetzungen vorliegen. Die Abformungen im Zusammenhang mit der Versorgung der Zähne mit Einlagefüllungen und Einzelkronen sind mit den Leistungen nach den Nrn. 2150 bis 2170 und 2000 bis 2220 GOZ abgegolten. Goz 1040 beihilfe direct. 8000 ff. "Eine Notwendigkeit für FAL- und FTL-Leistungen kann bei einer prothetischen Versorgung nur bei umfangreichen Gebisssanierungen anerkannt werden, d. h., wenn in jedem Kiefer mindestens die Hälfte der Zähne eines natürlichen Gebisses sanierungsbedürftig ist und die regelrechte Schlussbisslage durch Einbruch der vertikalen Stützzonen und/oder die Führung der seitlichen Unterkieferbewegungen nicht mehr sicher feststellbar sind. Im Interesse einer fachgerechten Befunderhebung des stomatognathen Systems ist in diesem Fall regelmäßig die Leistung nach GOZ-Nr. 8000 erforderlich. "
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2160 und 2170 (analog) vor einer Überkronung von Zähnen, da es sich bei den vorbereitenden Tätigkeiten für eine prothetische Versorgung um Leistungen nach den Nrn. handelt (so auch ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30. Juni 2003, Az. 116 C 110/02). " Beihilfe zu GOZ-Nrn. 2260 und 2270 "Kosten für die labortechnische Herstellung provisorischer Kronen und Brücken sind nur dann beihilfefähig, wenn es sich um Langzeitprovisorien nach den Nrn. 7080 und 7090 GOZ handelt, nicht jedoch in Verbindung mit den Nrn. Faktorsteigerung | So beugen Sie Einwänden der Beihilfe gegen eine Faktorerhöhung wirksam vor. 2260, 2270 sowie 5120 und 5140 GOZ. 4000 "Der Ansatz eines erhöhten Steigerungsfaktors mit der Begründung 'mehrerer Messstellen' (z. B. sechs) stellt in der Parodontaldiagnostik keine außergewöhnliche Leistung dar und ist daher nicht beihilfefähig. 4005 "Die Leistungsbeschreibung umfasst die Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex. Die Durchführung eines weiteren diagnostischen Index ist durch die Leistung bereits abgedeckt und kann nicht gesondert über einen erhöhten Steigerungssatz berücksichtigt werden.
Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (Februar 2013)
Die Herstellung hygienischer Verhältnisse in der Mundhöhle ist eine der sinnvollsten zahnärztlichen Behandlungen überhaupt. Die seit dem 01. 01. 2012 geltende GOZ stellt unter diversen Gebührennummern einige Leistungen, die dieses Ziel verfolgen, zur Verfügung. Gemessen an wissenschaftlichen Kriterien und tatsächlichen Behandlungsmöglichkeiten ist das in der GOZ enthaltene Leistungsspektrum jedoch nicht vollständig, so dass bestimmte, nicht in der Gebührenordnung erfasste Leistungen eine analoge Bewertung gemäß den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 GOZ erfordern. Spezielle Probleme, zumindest auf Seiten einiger Kostenerstatter, bereitet in der jüngeren Vergangenheit offenkundig die analoge Berechnung der nicht-chirurgischen subgingivalen Belagentfernung, bzw. Goz 1040 beihilfe 2020. deren Abgrenzung zur Geb. -Nr. 1040 GOZ (Professionelle Zahnreinigung*) und zu den Geb. -Nrn. 4070, 4075 GOZ (geschlossenes parodontal-chirurgisches Vorgehen an einem Implantat/ein- oder mehrwurzeligen Zahn*).