Immer wieder beobachte ich das Problem, das Steuerpflichtige nicht wissen, was sie gegen Schätzungsbescheide bei unterlassener Abgaben von Steuererklärungen machen sollen. Das Finanzamt hat eins, zweimal gemahnt und dann einen Schätzungsbescheid erlassen. Was jetzt? Das Finanzamt darf schätzen, wenn Sie keine Steuererklärung einreichen. Eine Schätzung soll in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse sollen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein. Steuererklärung schätzung einspruch professor sinn. Ziel der Schätzung ist es deshalb, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben. Dabei ist das Finanzamt grundsätzlich gehalten, diejenigen Erkenntnisse, deren Beschaffung und Verwertung ihm zumutbar und möglich sind, auszuschöpfen. Das Finanzministerium NRW schreibt zu den Fällen des Unterlassens der Steuererklärung:
"Eine Schätzung ist aber nicht schon deswegen rechtswidrig, weil sie von den – später bekannt gewordenen – tatsächlichen Verhältnissen abweicht; solche Abweichungen sind notwendig mit einer Schätzung verbunden, die in Unkenntnis der wahren Gegebenheiten erfolgt.
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Beachten Sie aber unbedingt: Die kommentarlose Abgabe einer Steuererklärung kann allenfalls – so die Besprechungsentscheidung – als Einspruch, aber nicht als Klage gedeutet werden. Ergeht in einem Schätzungsfall die Einspruchsentscheidung, kann die beim FA ohne weitere Erklärung eingereichte Steuererklärung nicht als Erhebung einer schriftlichen Klage beurteilt werden; denn die bloße Abgabe von Steuererklärungen erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Klage als dem formalisierten und konkretisierten Verlangen nach gerichtlichem Rechtsschutz (z. B. BFH vom 21. 2. 1991, V R 2/87, BFH/NV 1992, 44). Schätzung der Steuer - Abgabepflicht einer Steuererklärung ?. Link zur Entscheidung BFH, Urteil vom 27. 2003, V R 87/01
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Versäumen Sie die Frist zum ersten Mal, beläuft sich das Zwangsgeld meist auf einen Betrag zwischen 100 Euro und 500 Euro. Doch schnell kann es noch teurer werden: Maximal darf das Finanzamt nämlich ein Zwangsgeld von 25. 000 Euro verlangen. Jetzt wird es doppelt teuer
Denn neben dem Zwangsgeld wird Ihnen weiterhin pro Monat der Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro berechnet. Schritt 4: Schätzung
Wen auch das Zwangsgeld kaltlässt, dem droht die Schätzung. Denn: Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht einreichen, möchte das Finanzamt an sein Geld kommen. Also wird Ihre Besteuerungsgrundlage im nächsten Schritt geschätzt. Dabei kann das Finanzamt allerdings nicht seiner Kreativität freien Lauf lassen, sondern muss anhand von Erfahrungs- und Vergleichswerten (zum Beispiel Vorjahreswerte) realitätsnah schätzen. Geschätzte Steuerbescheide vom Finanzamt - So geht's weiter.. Für die geschätzten Werte erhalten Sie wie gewohnt einen Steuerbescheid. Gegen diesen Schätzungsbescheid können Sie sich innerhalb der Einspruchsfrist wehren. Versäumen Sie diese Frist, wird der geschätzte Bescheid bestandskräftig.
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Allerdings hat das Finanzamt einen Ermessensspielraum. Zudem erlaubt der Gesetzgeber, dass das Finanzamt von Höchstmaßstäben ausgeht. In diesem Zuge wird sich das Finanzamt üblicherweise an den durchschnittlichen Werten der jeweiligen Branche orientieren. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass eine Steuerschätzung zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausfällt. Mit der Steuerschätzung muss sich der Steuerpflichtige allerdings nicht einverstanden erklären, sondern kann durch einen Einspruch dagegen vorgehen. Andererseits muss der Steuerpflichtige dann den Nachweis erbringen, dass das Finanzamt die Steuerschuld falsch berechnet hat. Insofern ist es besser, wenn es der Steuerpflichtige erst gar nicht soweit kommen lässt, dass sich das Finanzamt dazu veranlasst sieht, eine Steuerschätzung durchzuführen. Steuererklärung schätzung einspruch der. Wie kann der Steuerpflichtige gegen die Steuerschätzung vorgehen? Hat der Steuerpflichtige den Steuerbescheid mitsamt der geschätzten Steuerschuld erhalten, kann er Einspruch dagegen einlegen.
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Bei einer mehrjährigen Verspätung der Abgabe summiert sich so ein mitunter hübsches Sümmchen. Wichtig zu wissen ist ferner, dass der Schätzungsbescheid und auch die Bezahlung der dort verlangten Steuerschuld nicht von der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen befreien. Vielmehr sind auch weiterhin Steuererklärungen einzureichen. Dies gilt sogar dann, wenn die Einspruchsfrist für den Bescheid mittlerweile abgelaufen ist. Regelmäßig erfolgen die Schätzungen zuerst unter dem sogenannten Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) nach § 164 AO. Aufgrund dieses VdN kann das Finanzamt noch jederzeit die Steuerfestsetzung ändern, insbesondere wenn später doch noch eine Erklärung eingeht. Manchmal – insbesondere bei wiederholter Nichtabgabe – erfolgt der Schätzungsbescheid jedoch bereits ohne VdN bzw. der VdN wird später aufgehoben. Bei Aufhebung des VdN kommt es nach Ablauf der Einspruchsfrist zur endgültigen Bestandskraft des Schätzungsbescheids. Abgabe der Steuererklärung nach Schätzungsbescheid ist im Zweifel ein Einspruch | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Etwaige, viel zu hohe Schätzungen gehen dann zulasten des Steuerpflichtigen, obwohl seine wahre Steuerschuld womöglich weitaus niedriger anzusetzen gewesen wäre.