Aus diesem Grund ist in der ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) die Prüfung und Beurteilung des Untergrundes besonders erwähnt. " "Nur die Oberfläche des Untergrundes kann beurteilt werden. Nicht sichtbare oder anderweitig nicht erkennbare Mängel im Beschichtungsuntergrund müssen als verdeckt vorliegende Mängel gewertet werden", – soweit der Kommentar zur DIN 18363. Die mangelnde Haftung der Altbeschichtung auf diesem Foto hingegen ist eindeutig. Die Saugfähigkeit von Putzen lässt sich einfach mit Hilfe der Benetzungsprobe ermitteln. VOB Teil C, DIN 18363
In der VOB Teil C, DIN 18363 sind diesbezüglich folgende Hinweise zu lesen: "Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitte 3, gilt:
3. 1. Allgemeines
3.
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Das Abdecken der bereits eingebauten Schalter und Steckdosen ist Aufgabe des Malers. An den Fliesenleger
Nach VOB Teil C hat der Fliesenleger gemäß den ATV / DIN 18352 Fliesen und Plattenarbeiten im Sinne von Nebenleistungen, siehe ATV / DIN 18299 Ziffer 4. 1, die Vorleistungen des Elektrikers (Schalterdosen, Abzweigdosen, Drähte bei Leuchten oder Wandleuchten Anschlüssen, Stromkreisverteilungen, Zählerschränke) durch geeignete Maßnahmen vor Verunreinigung und Beschädigung schützen, diese Schutzmaßnahmen wieder zu entfernen, etwaige Verunreinigungen zu beseitigen, zu säubern und so sauber zu hinterlassen, wie sie vor Beginn der Fliesenarbeiten vorgefunden wurden. Gemäß Ziffer 4. 7 ist es Aufgabe des Fliesenlegers Anarbeiten an angrenzende eingebaute Bauteile (Schalterdosen) sauber, ordnungsgemäß und passgenau auszuzwicken und zu verlegen und die Fugenarbeiten entsprechend des handwerklichen Könnens ordnungsgemäß und stumpfkantig im Rahmen von Nebenleistungen auszuführen.
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Das Abdecken der Schalter und Abzweigdosen ist also Aufgabe des Putzers/Gipsers. Auch hat der Putzer/Gipser bei Verwendung von hervorstehenden BAUER UP Dosen gemäß Ziffer 4. 6 (Ausgabe 2005) die Beiputzarbeiten sauber, geradlinig und stumpfkantig als Nebenleistung auszuführen, (LG Stgt. Urteil vom 27. 09. 1989 Az. :10 KfH 0 84/89). An den Maler
Nach VOB Teil C hat der Maler gemäß den ATV / DIN 18363 Ziffer 4. 2 Maler und Lackierarbeiten im Sinne von Nebenleistungen, siehe ATV / DIN 18299 Ziffer 4. 1, die Vorleistungen des Elektrikers (Schalter, Steckdosen, insbesondere die Schutzkontaktbügel an den Steckdosen, Drähte bei Leuchten oder Wandleuchten Anschlüssen, Stromkreisverteilungen, Zählerschränke) durch geeignete Maßnahmen vor Verunreinigung mit Farbe und Lacken sowie vor Beschädigung schützen, diese Schutzmaßnahmen wieder zu entfernen, etwaige Verunreinigungen zu beseitigen, d. mit Farbe beschmierte Bauteile zu reinigen, zu säubern und so sauber zu hinterlassen, wie sie vor Beginn der Malerarbeiten vorgefunden wurden.
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Es kann daher als Prüfung des Untergrundes für Maler- und Lackierarbeiten nur die Oberfläche des Untergrundes beurteilt werden. Für den Auftragnehmer nicht sichtbare oder anderweitig nicht erkennbare Mängel im Beschichtungsuntergrund müssen als verdeckt vorliegende Mängel gewertet werden. " Aus VOB Teil C, DIN 18299, Abschnitt 4. 2. 8. kann zudem geschlossen werden, dass weitergehende Maßnahmen wie beispielsweise Labor- und tiefergehende Baustellenprüfungen mit speziellen Prüfgeräten keine Nebenleistungen sind, sondern gesondert auszuschreiben und zu vergüten sind. BFS Merkblatt Nr. 20 – Die wichtigsten Prüfmethoden
Im Kommentar zur DIN 18363, 3. findet sich ein weiterer für Maler und Lackierer entscheidender Hinweis: "Die wichtigsten Prüfmethoden, der Umfang der Prüfung, die Erkennungsmöglichkeiten sowie technische Hinweise und Maßnahmen, die bei der Feststellung eines Mangels zu ergreifen sind, sind in dem BFS Merkblatt Nr. 20 festgelegt. " In der Tat spielen die vom Bundesausschuss für Farbe und Sachwertschutz (BFS) herausgegebenen Merkblätter im Tagesgeschäft von Malern, Lackierern, Planern, Architekten, Herstellern, Händlern sowie Sachverständigen, Bauherren und Investoren eine sehr wichtige Rolle.
Bisher waren diese Arbeiten generell einzukalkulierende Nebenleistungen. Nun wird dies auf fünf Abdeckungen je Raum begrenzt. In jedem Raum mit mehr als fünf Abdeckungen können diese als "Besondere Leistungen" zusätzlich abgerechnet werden. Da dafür – zumindest in einer Übergangsphase – kaum eigene Leistungspositionen existieren, sollte die Vergütung spätestens vor Ausführungsbeginn der Hauptleistung angekündigt werden. Besondere Leistungen
Besondere Leistungen sind Leistungen, die dann zur vertraglichen Leistung gehören, wenn sie in der Leistungsbeschreibung besonders erwähnt sind. Dies kann innerhalb einer anderen Leistungsposition erfolgen oder als eigenständige Position ausgewiesen sein. Enthielt die DIN 18363 bisher 18 verschiedene "Besondere Leistungen", sind es bei der DIN 18363 – Ausgabe September 2016 – nun 30. Einige Regelungen dienen einfach der Präzisierung und klareren Abgrenzung zu den Nebenleistungen. Andere Regelungen beschreiben neue Sachverhalte. Besonders hingewiesen wird auf die neuen Regelungen in den Abschnitten 4.
1, die Vorleistungen des Elektrikers (Schalterdosen, Abzweigdosen, Drähte bei Leuchten oder Wandleuchten Anschlüssen, Stromkreisverteilungen, Zählerschränke) durch geeignete Maßnahmen vor Verunreinigung und Beschädigung schützen, diese Schutzmaßnahmen wieder zu entfernen, etwaige Verunreinigungen zu beseitigen, zu säubern und so sauber zu hinterlassen, wie sie vor Beginn der Fliesenarbeiten vorgefunden wurden. Gemäß Ziffer 4. 7 ist es Aufgabe des Fliesenlegers Anarbeiten an angrenzende eingebaute Bauteile (Schalterdosen) sauber, ordnungsgemäß und passgenau auszuzwicken und zu verlegen und die Fugenarbeiten entsprechend des handwerklichen Könnens ordnungsgemäß und stumpfkantig im Rahmen von Nebenleistungen auszuführen.