Die Angler sollen sich zunächst um die Pflege des Platzes kümmern und könnten dann kostenlos angeln, erklärt Kabel. Was im Anschluss an den Pflegevertrag mit dem Neustädter See II geschieht, sei derzeit noch völlig offen. Sollte sich der Eigentümer gegebenenfalls für einen Verkauf entscheiden, würde der Landesanglerverband das fast 23 Hektar große Gewässer erwerben wollen, sagt der Vorsitzende des Magdeburger Anglervereins.
Untere Fischereibehörde Magdeburg St
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Wichtigste rechtliche Grundlagen zur Regelung der Fischerei in Sachsen-Anhalt
Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA) vom 31. 08. 1993 (GVBl. LSA Nr. 38/1993, S. 464), in der aktuell gültigen Fassung
Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DVOFischG LSA) vom 11. 01. 1994 (GVBl. Nr. 2/1994 S. 8), in der aktuell gültigen Fassung
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA) vom 11. 2/1994, S. 22), in der aktuell gültigen Fassung
Fischerprüfungsordnung (FischPrüfO) vom 14. 11. 50/1994 S. 998), in der aktuell gültigen Fassung
Ausführungsbestimmungen zum Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AB-FischG LSA) –RdErl. des ML vom 20. Magdeburger Anglerverein e. V. - Fischereischein. 10. 2006 (MBl. LSA NR. 47/2006 S. 698), in der aktuell gültigen Fassung
Verwaltungsvorschriften
RdErl. des MRLU zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Fischereigesetz; Katalog der Bußgeldtatbestände mit Regelsatzvorgaben vom 14. 4. 1997 (MBl. 16/1997 S. 776)
Gem.
Die Durchführung der Lehrgänge nach Absatz 1 Satz 1 kann durch die obere Fischereibehörde auf Dritte übertragen werden. (3) Von der Ablegung der Fischerprüfung sind befreit:
1. beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
2. Personen, die vor dem allgemeinen In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes im Besitz eines Fischereischeines waren, der auf der Grundlage eines am 3. Oktober 1990 gültigen oder danach bis zum 7. Ansprechpartner | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaf. September 1993 ausgestellten Mitgliedsausweises des Deutschen Anglerverbandes (DAV) oder eines gleichwertigen Dokuments mit eingetragener Raubfischqualifikation oder Sportfischerprüfung des Verbandes Deutscher Sportfischer (VDSF) erworben wurde. (4) Bei der Erteilung von Fischereischeinen an Personen, die keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben oder dem keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nachweisen können, dass sie zur Fischereiausübung in Sachsen-Anhalt befähigt sind, können Ausnahmen von Absatz 1 gemacht werden.