Das Gericht muss darüber hinaus auch von Amts wegen tätig werden, so dass das Jugendamt ebenfalls einen entsprechenden Antrag stellen kann. Bis zum Abschluss des Verfahrens kann das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der das Pflegekind bis zum Entscheid bei der Pflegefamilie bleibt. Verbleiben eines Kindes bei Pflegeperson - Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Pflegekinder ab 14 Jahren sind bei Verfahren, die die Personen- oder Vermögenssorge betreffen, stets vom Gericht anzuhören. Ein Kind unter 14 Jahren wird dann angehört, wenn seine Neigungen, Bindungen oder sein Wille für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhaltes als notwendig erscheint. Die gerichtliche Entscheidung beruht in jedem Fall auf dem "Kindeswohlprinzip". Rechtsgrundlagen
§ 1632 Bürgerliches Gesetzbuch Weitere Hinweise Neben dem Antrag auf Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie kann auch ein Eilantrag auf "Erlass einer vorläufigen Anordnung des Verbleibs" gestellt werden.
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Diese Empfehlungen sind nicht rechtlich bindend. Das Gericht hat sich im Verbleibensverfahren mit folgenden Fragen zu befassen:
– Wie alt war das Kind bei der Inpflegegabe und wie lange lebt es in der Pflegefamilie? – Welche Gründe gab es für die Herausnahme des Kindes? – Wie häufig gab es Umgangskontakte zu den leiblichen Eltern und wie sind diese verlaufen? – Welche Bindungen bestehen zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern? – Welche Bindungen ist das Kind in der Pflegefamilie eingegangen? Da es hierbei weniger um rechtliche, sondern überwiegend um psychologische Aspekte geht, wird in der Regel ein kinderpsychologisches Gutachten erstellt. Antrag auf verbleib in der pflegefamilie von. Hierbei ist es wichtig, dass der beauftragte Sachverständige über Kenntnisse im Bereich der Bindungstheorie verfügt.
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Konkret bedeutet dies, dass für den Fall, dass durch eine Herausnahme aus der Pflegefamilie schwere Schäden für das Kind zu erwarten sind, der Verbleib anzuordnen ist – auch, wenn die Eltern (wieder) erziehungsfähig sind (und letztlich sogar auch, wenn sich herausstellen würde, dass die Eltern immer erziehungsfähig waren und eine Herausnahme gar nicht nötig gewesen wäre). Das Kindeswohl ist dann höher anzusiedeln als die Interessen der leiblichen Eltern. Damit auch das Kind im Verbleibensverfahren einen Vertreter hat, hat das Gericht gem. Pflegeeltern haben das Recht einen Antrag auf Verbleib in der Pflegefamilie zu stellen – Paul Niedersachsen e. V.. § 50 Abs. 2 Nr. 3 FGG einen Verfahrenspfleger für das Kind zu bestellen. Er soll als "Anwalt des Kindes" Sprachrohr des Kindes sein, dessen Interessen angemessen berücksichtigen und vertreten.
Was ist ein Verbleibensantrag? Gemäß § 1632 Abs. 4 BGB kann das Familiengericht anordnen, dass das Pflegekind in seiner Pflegefamilie bleibt. Wer kann den Antrag stellen? Den Antrag kann die Pflegeperson stellen. Das Gericht kann den Verbleib aber auch von Amts wegen – also ohne Antrag – anordnen. Das Jugendamt, die leiblichen Eltern und andere Personen können beim Familiengericht eine solche Entscheidung anregen. Wo kann der Antrag gestellt werden? Örtlich zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 152 Abs. 2 FamFG). Bundesportal | Pflegefamilie Verbleib des Kindes beantragen. Zuständig ist also das Familiengericht, in dessen Bezirk die Pflegefamilie wohnt! Was sind die Voraussetzungen für einen Verbleibensantrag? 1. Jemand, der das Recht hat, über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, kündigt an, dass er beabsichtigt, das Kind aus der Pflegefamilie herauszunehmen. 2. Das Kind lebt in einer Pflegefamilie. Das Familienrecht versteht unter Pflegeeltern erwachsene Personen, die ein Kind über Tag und Nacht pflegen.