Organisation des Katastrophenschutzes
Der Katastrophenschutz steht aufgrund der veränderten Sicherheits- und Gefahrenlage vor neuen Herausforderungen. Das Hilfeleistungssystem im Katastrophenschutz des Landes Brandenburg zeichnet sich durch das Zusammenwirken kommunaler und staatlicher Aufgabenträger aus. Brandenburgisches brand und katastrophenschutzgesetz brandenburg. Die Bewältigung von Naturkatastrophen und die Auswirkungen von Terroranschlägen haben das "Konzept zur Weiterentwicklung des integrierten Brand- und Katastrophenschutzes" maßgeblich beeinflusst. In gleicher Weise hat sich das Aufgabenprofil der im Katastrophenschutz mitwirkenden Aufgabenträger und Hilfsorganisationen verändert. Gefahrenschwerpunkte Auf der Grundlage der Festlegungen des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind in einer Gefahren- und Risikoanalyse Schutzziele für Ereignisse festzulegen, von denen Gefahren für das Gebiet ausgehen und die eine überörtliche Gefahrenabwehr im Großschadens- und Katastrophenfall erfordern. Über den zu erstellenden Gefahrenabwehrbedarfsplan sind Schlussfolgerungen für die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
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Bei der Erstellung der Gefahren- und Risikoanalyse wurden folgende Gefahrenschwerpunkte berücksichtigt:
Hochwasser
Waldbrand
Gefahrstofffreisetzung
Kampfmittel
Tierseuchen und Pandemie
Energie- und IT-Ausfall
Massenanfall von Verletzten
Straße
Schiene
Luft
Wasserstraße
Gesetzliche Bestimmungen Nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) ist das Land Träger der zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes. Demnach obliegt es dem Land, u. a. die übrigen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden von den kreisfreien Städten und Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen. Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV). Das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium nimmt die Aufgaben als oberste Katastrophenschutzbehörde wahr und ist insoweit oberste Sonderaufsichtsbehörde. Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes Zuständig für die Aufstellung und den Betrieb der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden.
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(5) Die Landkreise und kreisfreien Städte können auf der Grundlage von Regelungen über kommunale Zusammenarbeit die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörden gemeinsam wahrnehmen. Brandenburgisches brand und katastrophenschutzgesetz berlin. Insbesondere können sie im Rahmen einer Zusammenarbeit überregionale Einsatzunterstützungskapazitäten bilden und zur Aufgabenerfüllung einsetzen. § 3 Aufgabenerfüllung und Mitwirkung
(1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes setzen die unteren Katastrophenschutzbehörden neben den öffentlichen Feuerwehren die in § 18 Absatz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes genannten mitwirkenden Hilfsorganisationen ein. Die Aufgabenträger können die Einheiten auch selbst betreiben (Regieeinheiten). (2) Die unteren Katastrophenschutzbehörden können insbesondere in den Fachdiensten Versorgung und Bergung/Instandsetzung mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zusammenwirken.
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§ 7 Übergangsbestimmung
Vorhandene Katastrophenschutzfahrzeuge und -ausrüstungen, die den technischen Standards nicht entsprechen, jedoch über einen vergleichbaren Einsatzwert verfügen, können bis zur Ersatzbeschaffung angerechnet und weiter verwendet werden. § 8 Ausführungsvorschriften
Die oberste Katastrophenschutzbehörde erlässt unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Vorschriften. § 9 Evaluierung
Die Ziele dieser Verordnung werden grundsätzlich in einem fortlaufenden Prozess, spätestens aber im Jahr 2024 evaluiert. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 in Kraft und am 31. Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Dezember 2026 außer Kraft. Potsdam, den 17. Oktober 2012
Der Minister des Innern
Dr. Dietmar Woidke
Anlagen
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(4) Die Katastrophenschutzbehörden sollen die Übungen nach Absatz 3 Nummer 1 bis 4 mindestens im Abstand von zwei Jahren durchführen. Übungen nach Absatz 3 Nummer 5 sollen von den unteren Katastrophenschutzbehörden mindestens im Abstand von fünf Jahren durchgeführt werden. (5) Auf die Durchführung von Übungen gemäß Absatz 3 Nummer 1 bis 4 kann verzichtet werden, wenn Realeinsätze der jeweiligen Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes innerhalb der letzten zwei Jahren stattgefunden haben. Brandschutz | Ministerium des Innern und für Kommunales. Auf die Durchführung von Übungen gemäß Absatz 3 Nummer 5 kann verzichtet werden, wenn Realeinsätze der jeweiligen Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes innerhalb der letzten fünf Jahren stattgefunden haben. § 6 Einsatz
(1) Die Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen führen die notwendigen Einsatzmaßnahmen gemäß § 43 Absatz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes auf Anordnung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde durch. (2) Das Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung kann auf Ersuchen der örtlich zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde den unterstützenden Einsatz von personellen und sächlichen Ressourcen vermitteln.
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Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die unteren Katastrophenschutzbehörden neben den öffentlichen Feuerwehren die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen ein. Die Aufgabenträger können die Einheiten auch selbst betreiben (Regieeinheiten). Brandenburgisches brand und katastrophenschutzgesetz niedersachsen. Darüber hinaus wirkt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit ihren Einheiten insbesondere im Fachdienst Bergung/Instandsetzung mit. Die ergänzende Zivilschutzaus- und -fortbildung des Bundes wird in die Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen integriert.
Dem Land kommt dabei eine Unterstützungsfunktion gegenüber den Aufgabenträgern zu. Mit der "Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes - Katastrophenschutzverordnung (KatSV)" hat das Land Brandenburg die Organisation, die Mindeststärke von Personal, Technik und Ausrüstung sowie die Ausbildung und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes verbindlich geregelt.
Theorie Frage: 2. 17-002 Ihr Motorrad ist mit einem Nebelscheinwerfer ausgerüstet. Was müssen Sie hinsichtlich der Beleuchtung bei Nebel beachten? Theorie Frage: 2. 17-004 Bei Dunkelheit fällt plötzlich das Fernlicht aus, weil der Glühfaden durchgebrannt ist. Was müssen Sie tun? Theorie Frage: 2. 17-005 Die Sicht ist erheblich behindert. Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten? Theorie Frage: 2. 17-008 Sie fahren nachts auf unbeleuchteter Straße. Ein Fahrzeug fährt in geringem Abstand voraus. Welches Licht müssen Sie dabei eingeschaltet haben? Theorie Frage: 2. 17-011 Woran können Sie je nach Kraftfahrzeug erkennen, ob das Fernlicht eingeschaltet ist? Welche Beleuchtungseinrichtung müssen Sie bei einer Fahrt in Dunkelheit an Ihrem Kraftfahrzeug grundsätzlich einschalten?. Theorie Frage: 2. 17-012 Welche Beleuchtungseinrichtung müssen Sie bei einer Fahrt in Dunkelheit an Ihrem Kraftfahrzeug grundsätzlich einschalten? Theorie Frage: 2. 17-101 Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten? Theorie Frage: 2. 17-102 Wann dürfen Sie Nebelschlussleuchten einschalten? Theorie Frage: 2. 17-103 Wo genügen beim Parken eines Pkws auf unbeleuchteten Straßen Parkleuchten?
Welche Beleuchtungseinrichtung Müssen Sie Bei Einer Fahrt In Dunkelheit An Ihrem Kraftfahrzeug Grundsätzlich Einschalten?
2. 17-107, 3 Punkte Ja, wenn Sie außerorts in einer Kolonne fahren Ja, wenn innerorts die Fahrbahn ausreichend beleuchtet ist Nein
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Richtig ist: ✓ Nein
Informationen zur Frage 2. 17-107
Führerscheinklassen: B, L, S, T. Fehlerquote: 13, 4%
Die Frage 2. 2. 17-012 aus dem Amtlichen Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland ist unserem Online Lernsystem zur Vorbereitung auf die Führerschein Theorieprüfung entnommen. Im Online-Lernsystem und in der App wird jede Frage erklärt.