Der Kläger habe bei der Auswahl der Grabstätte berücksichtigen können und müssen, dass er bereits seit circa zehn Jahren an einem chronischen Rückenleiden erkrankt ist. Nicht darauf berufen könne er sich, dass der von ihm beauftragte ehemalige Arbeitgeber seinen Gesundheitszustand nicht bedacht habe. Vielmehr müsse er sich dessen Versäumnis zurechnen lassen. Umbettung von Verstorbenen: Wann sie möglich ist. Überdies habe er es bei der Beauftragung selbst versäumt, dafür zu sorgen, dass sich die Auswahl an seinen gesundheitlichen Einschränkungen orientiert. Auch wenn es sich für den Kläger in der Zeit nach dem Tod seiner Ehefrau um eine äußerst belastende psychische Ausnahmesituation gehandelt haben dürfe, sei nicht feststellbar, dass dies eine wohlüberlegte Entscheidung über den Bestattungsort unmöglich gemacht hätte. Grabbesuch zumindest mit Hilfsmitteln möglich
Im Übrigen ging das Gericht im Hinblick auf die Beschaffenheit des Weges davon aus, dass es dem Kläger (gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Gehstützen, eines Rollators oder der Stütze durch eine Hilfsperson) trotz seiner gesundheitlichen Beschwerden möglich und zumutbar sei, die Grabstätte zu erreichen.
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Die Kosten für die Genehmigung einer Umbettung liegen zwischen 45, 00 EUR und 250, 00 EUR (Gebührenrahmen der Tarifstelle 56. 15 der Allgemeinen Gebührenordnung - ALLGO). Antrag auf umbettung einer urne die. Da ausschließlich der Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen ist, fallen in der Regel Kosten in Höhe von ca. 100, 00 EUR an. Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Gesundheit
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: 04171 693-372 Telefax: 04171 693-174 E-Mail: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Anfahrt über Schloßring! ≪ zurück
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Die genauen Regelungen und Richtlinien sind in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Länder festgehalten. Dort ist auch einzusehen, in welchem Zeitraum eine Umbettung zulässig ist. In der Regel ist eine Umbettung frühestens nach den ersten sechs Monaten einer Bestattung gestattet. Kosten einer Umbettung Wird die Umbettung aus natürlichen Gründen vom Friedhof beantragt, trägt die Verwaltung die Kosten. Wünschen Angehörige des Verstorbenen eine Umbettung, müssen diese selbst dafür aufkommen. Die anfallenden Kosten für die Ausgrabung variieren von Friedhof zu Friedhof stark. Genaue Gebühren können beim jeweiligen Friedhof erfragt werden. Antrag auf umbettung einer urne von. Bei den Kosten für eine Umbettung ist zudem zwischen einer Sarg- und Urnenbestattung zu unterscheiden. Die Exhumierung eines Sarges ist aufgrund des Aufwands deutlich teurer als die einer Urne. Bei einer Auslandsüberführung fallen zusätzliche Transportkosten an.
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die Landesregierung eine Möglichkeit, bei Abwägungen in Zukunft die Wünsche von Hinterbliebenen stärker zu gewichten, und, wenn nein, warum nicht? Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
§ 15 BestattG ist durch Gesetz des Niedersächsischen Landtages vom 08. 12. 2005 zum 01. 01. 2006 in Kraft getreten. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage ist nur die Umbettung einer Leiche genehmigungspflichtig gewesen, wobei die gesetzliche Regelung das Erfordernis eines wichtigen Grundes nicht vorsah. Nach der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 15/1150, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vom 02. Antrag auf Umbettung von Urnen oder Särgen | Stadt Buchholz i. d. Nordheide. 06. 2004, S. 19) trägt die Regelung in § 15 dem Schutz der Totenruhe Rechnung und verpflichtet die zuständige Behörde, vor einer Ausgrabung oder Umbettung eingehend zu prüfen, ob die damit zwangsläufig verbundene Störung der Totenruhe gerechtfertigt ist. Dies gilt für die Ausgrabung und Umsetzung von Urnen ebenso wie für die Ausgrabung und Umbettung von Leichen.
In Ausnahmefällen werden Verstorbene in ein neues Grab verlegt. Dazu muss das bestehende Grab geöffnet und der Sarg oder die Urne in das neue Grab verbracht werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Umbettung. Jetzt zur Vorsorge beraten lassen
Voraussetzungen für eine Umbettung
Da die Totenruhe nicht ohne Weiteres gestört werden darf, ist bei jeder Umbettung ein "Antrag aus wichtigem Grund" erforderlich. Antrag auf umbettung einer urne deutsch. Dieser Antrag muss bei der Friedhofsverwaltung gestellt und von dieser genehmigt werden. Wichtige Gründe für eine Umbettung können sein:
Der Umzug in eine andere Stadt, somit ist die Grabpflege nicht mehr gewährleistet;
Verlegung von einem Reihengrab in ein Familiengrab. Bei der Umbettung eines Sarges muss üblicherweise auch die Zustimmung des Gesundheitsamts beziehungsweise Ordnungsamts vorliegen. Erforderliche Dokumente und Informationen
Für die Antragstellung werden benötigt:
Die persönlichen Angaben des Verstorbenen,
die Daten der Grabstätte, z. B. Grabnummer,
Namen des Bestattungsunternehmens, welches diese Aufgabe übernimmt,
Einverständniserklärung der/s Nutzungsberechtigten für die Umbettung.