Sorgenfrei ins Ausland 19. 06. 2020 — Die Grüne Karte dient im Ausland als Nachweis für den Kfz-Haftpflichtschutz. In den meisten EU-Ländern muss man sie allerdings nicht mehr mitführen. In einigen osteuropäischen Ländern und auch in der Türkei ist sie Pflicht! Wer mit seinem Auto ins Ausland fährt, der benötigt in einigen Ländern die sogenannte Grüne Versicherungskarte. Nur damit wird die Kfz-Haftpflichtversicherung aus dem jeweiligen Heimatland auch im Reiseland anerkannt. Diese Bestätigung heißt eigentlich "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr" (IVK), wird aber ihrer Farbe wegen in der Regel nur "Grüne Karte" genannt. KFZ-VERSICHERUNGSVERGLEICH
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Zumindest bisher – denn ab dem 1. Juli 2020 ist die Karte nicht mehr grün, sondern weiß. Der Farbwechsel bringt vor allem einen Vorteil mit sich: Die Grüne Karte kann künftig einfach zu Hause ausgedruckt werden.
Mit Grünem Kennzeichen Ins Ausland 2
Eine Auslandsreise mit dem Auto - das bedeutet für viele Spontaneität und Flexibilität im Zielland. Doch die Reise sollte gut vorbereitet sein. Autofahrer sollten sich zum Beispiel für einen möglichen Unfall wappnen. Erfurt (dpa/tmn) - Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, legt besser die Grüne Versicherungskarte ins Handschuhfach, rät der Tüv Thüringen. Diese «Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr» gilt als Nachweis für den Kfz-Versicherungsschutz. Eigentlich reicht in der EU bereits das Kennzeichen. Nicht zwingend erforderlich sei die grüne Karte auch in folgenden Nicht-EU-Ländern: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Grüne Versicherungskarte: Das müssen Sie wissen! - AUTO BILD. Der Tüv rät dennoch, auch hier den Nachweis besser immer dabeizuhaben. Denn er macht die Abwicklung eines Unfalls vor Ort bei Sprachbarrieren einfacher. Man hat sofort ein Dokument zum Austausch mit dem Unfallgegner parat. Vor allem auch in Italien ist die Karte laut Tüv erfahrungsgemäß ratsam, da die Polizei vor Ort oft darauf besteht.
Was mache ich bei einem Unfall? Wer im Ausland mit einem anderen Fahrzeug kollidiert oder in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Auto hat, der notiert sich am besten gleich die Daten der Grünen Karte des Unfallgegners oder fotografiert diese ab. Führt der Unfallgegner keine Grüne Karte mit, sollte man sich auf jeden Fall das Kfz-Kennzeichen und dessen persönliche Daten aufschreiben. Außerdem ist es immer ratsam, den europäischen Unfallbericht auszufüllen und Fotos vom Unfallort zu machen. In manchen Ländern muss außerdem immer die Polizei gerufen werden. Bei Unfällen in Deutschland ist – neben der eigenen Versicherung – die zentrale Anlaufstelle das "Deutsche Büro Grüne Karte", das telefonisch (030/2020 5757), per Mail () oder über seine Internetseite () erreicht werden kann. Umweltplakette für Ausländer - das müssen Sie wissen | FOCUS.de. Dort meldet man den Schaden, das Büro übernimmt dann die Pflichten des Haftpflichtversicherers und kümmert sich um die Schadensregulierung. Die Versicherung des Unfallgegners direkt zu kontaktieren, ist daher nicht nötig.