Förderung außerhalb der Steuergesetze:
Das Gesetz sieht eine "steuerliche" Förderung von Forschung vor, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer anknüpfen wird. Sie soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen forschenden Unternehmen gleichermaßen wirken. Die Förderung wird in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz geregelt, um eine klare Abgrenzung von steuerlichen Regelungen und eine einfache Handhabung für anspruchsberechtigte Unternehmen zu erreichen – so die Gesetzesbegründung (BR-Drs.
Forschung und entwicklung steuerrecht 2. 553/19). Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
Sie können durchgeführt werden als eigenbetriebliche Forschung und/oder als Auftragsforschung, als Kooperation von einem Anspruchsberechtigten mit wenigstens einem anderen Unternehmen oder als Kooperation von einem Anspruchsberechtigten in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Ein-richtungen für Forschung und Wissensverbreitung.