Wie es dazu kam ist eigentlich...
1 Jahr falschen Zähler zugewiesen: Guten Tag
Ich hoffe das ist der richtige Bereich dafür und meine Fragen sind im Rahmen des Forums gestattet. Mietrückstand Einfordern Musterbrief | Mietenrückstände anfordern Musterbrief. Folgendes Problem:
Wir sind...
Fragen zur Neuvermietung: Vor ein paar Jahren habe ich hier schon sehr hilfreiche Tipps für die Mietersuche/-auswahl bekommen. Wir haben damals auch ein traumhaftes...
Wohnungsmängel: Guten Tag,
ich bewohne derzeit eine Wohnung wo in folgenden Räumen eine Holzvertäfelung an den Decken vorhanden ist:
Wohnzimmer
Küche
Flur...
Leidigstes Vermieter Problem: Was tun gegen Mieter die die letzten 2-3 Monate keine Miete mehr zahlen - weil sie damit ihre Kaution "abfeiern" wollen: Hallo liebe Gemeinde, wie würdet ihr persönlich in folgendem Fall vorgehen? Hättet ihr ein paar Tipps?
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Mietrückstände lassen bei Vermietern die Alarmglocken läuten, schließlich ist es sehr schwierig, einen Mieter zu kündigen. Die Probleme können sich also lange Zeit hinziehen und nicht gezahlte Mieten können auch den Vermieter selbst in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Ob der Mietzins nun für die Tilgung eines Immobiliendarlehens oder schlicht als Einnahme verwendet wird – Vermieter bauen darauf, dass sie die Miete pünktlich erhalten. Was tun, wenn die Miete ausbleibt? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Mietrückstand zusammengestellt. 1. Ab wann ist von einem Mietrückstand die Rede? Im Mietvertrag ist die Zahlung der Miete monatlich zu einem bestimmten Termin geregelt – meist bis zum dritten Werktag des Monats. Sobald der Mieter die Miete zum Fälligkeitstermin nicht gezahlt hat, ist er mit seiner Miete im Verzug. Rechtliche Schritte kann der Vermieter deswegen allerdings noch nicht einleiten. Wichtig: Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt gemäß einem Urteil (BGH VIII ZR 222/15) die Auffassung, dass es ausreicht, wenn der Mieter die Miete spätestens am dritten Werktag des betreffenden Monats überweist, sofern sein Konto gedeckt ist und die Ausführung der Überweisung damit gewährleistet ist.
da er immer ein paar euros bezahlt wird ihm sicherlich der gute wille unterstellt, kein günstiges urteil. wenn du es aber durchziehen willst wirds sicherlich zu einem verleich kommen. ist sehr beliebt. dann hast du sowieso mehr kosten. bildung kostet. nie wieder ohne kaution!! #3
Insolvenzprofi
Original von Marlin
ich kenne leute, die haben mit russisch inkasso gute erfahrungen gemacht, google einfach mal nach dem begriff... jedoch muss ich sagen, dass es nicht gerade mein fall wäre...
#4
Hallo Marlin,
hast Du eine Adresse vom Exmieter? Arbeitgeber? Kosten des Mahnverfahrens in Bayern ca. 60 Euro. Kosten einer Lohnpfändung nochmal ca. 25 Euro. Reihenfolge: Abmahnen; Frist setzen; Mahnverfahren einleiten, kann man selber, Vordrucke gibts im Schreibwarenladen oder im Net; Dauer ca. 8-10 Wochen; Wenn Mahnbescheid rechtskräftig über Gerichtsvollzieher Lohnpfändung. Wenn Adresse unbekannt über Gerichtsvollzieher öffentlich zustellen lassen. Vollstreckungstitel ist 30 Jahre gültig, wenn Mieter irgendwann auftaucht kann eingefordert werden.