738, 43 Euro Sollbetrag standen letztendlich zu Buche. Das Versicherungsunternehmen forderte den Ausgleich des Kontos, der Mann verweigerte die Zahlungen. Also verklagte das Unternehmen den Makler auf Rückerstattung von Courtagezahlungen. Der Makler wiederum versuchte es mit einer Widerklage. Durch diese Klage wollte er Ausgleichsansprüche gemäß Paragraph 89b HGB geltend machen, die das Minus-Saldo seines Kontos verringern sollten. In erster Instanz jedoch erfolglos: Der Makler wurde zu Zahlungen an den Lebensversicherer verurteilt. Die Widerklage des Maklers hingegen wurde durch das Landgericht (LG) Köln abgewiesen (Az. 8 O 158/15). Prozesskostenhilfegesuch des Maklers: Prozesskosten ja, Ausgleichsanspruch nein
Der Makler freilich wollte dieses Urteil nicht hinnehmen und reichte ein Prozesskostenhilfegesuch für ein Berufungsverfahren ein. Ausgleichsanspruch hgb 84 versicherung 20. Über dieses Gesuch musste nun das Oberlandesgericht (OLG) Köln entscheiden. Vorausgeschickt sei zu diesem Beschluss: Gänzlich erfolglos war der Mann nicht.
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Ob und in welcher Höhe der Handelsvertreter bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Ausgleichsanspruch hat, hängt von zahlreichen verschiedenen Voraussetzungen ab. Einzelheiten regelt Paragraph (§) 89 b des Handelsgesetzbuches (HGB):
Handelsvertreter
Der Handelsvertreter muss Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB sein. Unerheblich ist, ob er seine Tätigkeit nur beim Gewerbeamt angemeldet hat, ob er als Einzelkaufmann/-frau im Handelsregister eingetragen ist oder das Unternehmen in einer anderen Rechtsform betreibt. Probleme können sich jedoch bei Kapitalgesellschaften ergeben. Auch Unterhandelsvertreter und arbeitnehmerähnliche Handelsvertreter im Sinne des § 92 a HGB können ausgleichsberechtigt sein. Einen Ausgleichsanspruch haben je nach Lage des Einzelfalles häufig auch Vertragshändler, Reisebüros, Tankstellenpächter und Inhaber von Lotto-Annahmestellen. Keinen Ausgleichsanspruch hat, wer ausdrücklich nur als Handelsvertreter im Nebenberuf beauftragt ist, § 92 b HGB. Ausgleichsanspruch hgb 84 versicherung 3. Vertragsbeendigung
Ob der Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch hat, hängt auch davon ab, wer den Vertrag kündigt und aus welchen Gründen dies geschieht.
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die Vermittlung neuer oder wesentlicher Erweiterungen bestehender Versicherungsverträge. Beschaffung neuer oder wesentlicher Erweiterungen bestehender Versicherungsverträge. Auch für den Versicherungsvertreter genügt es, Verträge mit alten Kunden abzuschließen. Ausgleichsanspruch | Was ist bei der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs zu beachten?. Diese Bestimmungen gelten nicht für Versicherungsvertreter. Schließlich sind die deutschen Vorschriften der §§ 84 ff. Spanne id="pensation_claim. 9C ">Die_Grundsätze_zur_Berechnung_der_Höhe_des_Kompensationsfalls"[Bearbeiten> | |>/span>
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