Erhalt oder Sicherung der Wohnung, gegebenenfalls Unterstützung bei der Wohnungssuche Unterstützung und Beratung in finanziellen Angelegenheiten Begleitung und Beratung bei Behördengängen und Arztbesuchen Organisation des Alltags Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten z. B. Einkaufen, Kochen, Haushaltsführung Förderung sozialer Kontakte und Freizeitgestaltung Erarbeitung von Lebens- und Berufsperspektiven Bewältigung von Konfliktsituationen auf Wunsch auch Einbeziehung von Partnern, Freunden und Angehörigen Organisation weiterer notwendiger Hilfen Sprechen Sie mit uns! Sie können jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wenn Sie uns nicht persönlich erreichen, können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen gern zurück. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Schwierigkeiten - Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.. Über unser Angebot informieren wir Sie dann in einem persönlichen Gespräch. Für die Kosten unserer Leistungen kommt meistens das Sozialamt auf. Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung.
Tohus - Junge-Erwachsene-Wohnen
Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen. Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen. Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln. Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten. Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Tohus - Junge-Erwachsene-Wohnen. In Niedersachsen wird Ihr Bedarf an individueller Unterstützung mithilfe des Bedarfsermittlungsinstrumentes, kurz B., ermittelt. Informationen zur Bedarfsermittlung in Niedersachsen Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe. Zuständig für Eingliederungshilfe-Leistungen an erwachsene Personen ist das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.
Leistungstypen In Niedersachsen | Nds. Landesamt Für Soziales, Jugend Und Familie
Psychiatrische Erkrankung ist Teil der menschlichen Existenz und kann jeden treffen. Eine bedarfsgerechte Versorgung psychisch kranker Mitbürger ist dem Land Niedersachsen ein besonderes Anliegen. Eine solche Versorgung soll patientenorientiert sein, die betroffenen Menschen befähigen ein selbstbestimmtes Leben mit der Erkrankung zu führen, sowie sektorenübergreifend, koordiniert und gemeindenah erfolgen. In den Gemeinden stehen für die Versorgung und Beratung psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen eine Reihe von Einrichtungen zur Verfügung:
Die Sozialpsychiatrischen Diensten der Landkreise und kreisfreien Städte beraten über Behandlungs- und Selbsthilfemöglichkeiten vor Ort. Die ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen wird übernommen von niedergelassenen Hausärzten, Ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychotherapeuten und den psychiatrischen Institutsambulanzen. Leistungstypen in Niedersachsen | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Zusätzlich gibt es verschiedentlich aufsuchende Angebote, u. a. auch durch Ambulante Psychiatrische Pflege.
Ambulant Betreutes Wohnen Für Menschen Mit Psychischen Schwierigkeiten - Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen E.V.
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Das Land Niedersachsen hat die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover für diese Aufgabe herangezogen. Grundsätzlich ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem Ihr Wohnsitz liegt. das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung
sowie
eine Einschränkung der Teilhabe. Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt. Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen. Keine
Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter. Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.