Aufsicht durch das Betreuungsgericht
Rechtliche Betreuer stehen unter der Aufsicht des Betreuungsgerichts (§ 1837 Abs. 1, 1908i Abs. 1 BGB). Neben der Möglichkeit, sich durch das Gericht beraten zu lassen, werden hierdurch auch Berichts- und Meldepflichten begründet. Meine Leistungen
Gesundheitssorge
Wohnungsangelegenheiten
Aufenthaltsbestimmung
Vertretung gegenüber Behörden und Leistungsträgern
Postangelegenheiten
Vermögenssorge, etc.
Mein Fokus
Die Verbesserung Ihrer Lebensqualität und die Förderung Ihre Selbstständigkeit stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit. Berufsbetreuer werden new jersey. Ein vertrauensvolles Beratungsgespräch kann Ihnen helfen, einen neuen Weg aufzuzeigen. Hierzu stehe ich Ihnen nach Absprache gern zur Verfügung.
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Gesetzliche Betreuung suchen
Was ist eine gesetzliche Betreuung und wie wird ein Betreuer eingesetzt? Eine so genannte rechtliche oder gesetzliche Betreuung wird Menschen zur Seite gestellt, die ihre persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Die gesetzliche Betreuung kann von der betroffenen Person selbst beim Betreuungsgericht beantragt oder auf Initiative des Gerichts "von Amts wegen" eingeleitet werden. Sollten Angehörige oder andere Personen (Mitarbeiter, Sozialdienste, Ärzte, etc. ) den Eindruck haben, dass eine Betreuung notwendig ist, können diese dem Betreuungsgericht oder dem sozialpsychiatrischen Dienst einen Hinweis geben. Wer übernimmt die gesetzliche Betreuung? Bereits im Vorfeld der Betreuung kann man sich beraten lassen und die nötigen Anträge einholen, bspw. bei der Betreuungsstelle. Bei der Antragstellung kann der Betroffene eine Wunschperson als Betreuer vorschlagen (bspw. Kerstin Buchmann-Keull – Rechtliche Betreuung. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen).
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Herzlich willkommen auf der Seite der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen und ihrer regionalen Netzwerke. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns Kontakt aufzunehmen. Helfernetz.NRW - Gesetzliche Betreuung. Auf dieser Übersichtsseite finden Sie alle Ansprechpartner*innen, Termine und aktuelle Neuigkeiten aus unserem Bundesland. Hülya Özkan (Sprecherin) 0521-44817690 Kajetan Kubik (Finanzen) 0241-4638540 Mandy Catic 02171-901197 Christoph Engels 02160-9772223 Desiree Höher 0212-22550358 Marco Roth 0212-64233158 Andreas Schnittcher 02857-901160 E-Mail: nordrhein-westfalen(at)bdb-ev(dot)de Auf dem Info-Kanal Ihrer Landesgruppe können Sie sich zu aktuellen Themen austauschen und mit Berufskolleg*innen vernetzen! Melden Sie sich jetzt an!
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Auch während des Vollzuges der Unterbringung gibt der Betreuer die Verantwortung für den Betreuten nicht an die Ärzte oder das sonstige Personal der Einrichtung ab, sondern ist im Rahmen des § 1901 BGB weiterhin an das Wohl des Betreuten, seine (zumutbaren) Wünsche und die Rehabilitationsverpflichtung gebunden. Der Gesetzgeber habe davon abgesehen, Vorschriften über den Vollzug der zivilrechtlichen Unterbringung zu erlassen. Anders als im öffentlichen Unterbringungsrecht liegen daher alle Maßnahmen während einer Unterbringung (Besuch, Ausgang, Schriftverkehr) in der ausschließlichen Verantwortung des Betreuers, soweit diesem der entsprechende Aufgabenkreis zugewiesen ist (z. B. Post- und Fernmeldekontrolle). NRW-Justiz: Berufsbetreuer. Die Einrichtung ist aus eigenem Recht zu keinen weitergehenden Eingriffen in die Rechte des Betroffenen befugt (Jürgens/Marschner, 6. Aufl. 2019, BGB § 1906 Rn. 46). Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers liegt es in der Verantwortung des Betreuers, mit der jeweiligen Einrichtung Maßnahmen zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Rahmen der zivilrechtlichen Unterbringung abzustimmen. "