In seinen Zuständigkeitsbereich fallen Entscheidungen aus dem Bereich der Familiensachen, also z. B. Verfahren zu Scheidungen, zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht, zu Unterhaltsverpflichtungen, Versorgungsausgleich, Güterrecht oder Lebenspartnerschaftssachen. Für alle diesbezüglichen und weitergehenden Fragen erteilt die zuständige Stelle beim Familiengericht in Dresden Auskunft. Anhand der folgenden Liste zum Familiengericht in Dresden können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten dieser staatlichen Einrichtung erhalten. Rechtliche Hinweise Achtung! stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde. Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen.
Familiengericht Dresden Öffnungszeiten Heute
Bis zum ersten Anhörungstermin geht alles sehr schnell. In vielen Fällen kommt es dann direkt in diesem Termin zu einem Vergleich zwischen den Beteiligten und das Verfahren ist dann auch schon beendet. Sachverständigengutachten
Kommt es im Anhörungstermin zu keiner Einigung, wird das Familiengericht Dresden in den meisten Fällen ein
Gutachten in Auftrag geben, mit dem Ziel das der/die Sachverständige dem Richter/der Richterin eine Entscheidungsgrundlage liefert. Und obgleich am Anfang alles schnell geht, ist es dann häufig so das sich dann das Verfahren in die Länge zieht, was oftmals zu einer Belastung für die Verfahrensbeteiligten führt. Urteil vor dem
Familiengericht Dresden
Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen gerichtlich gebilligten Vergleich beendet wird, dann gibt es gegen diesen gerichtlich gebilligten Vergleich kein Rechtsmittel. Wenn das Kindschaftsverfahren durch einen Beschluss (Entscheidung) des Familiengericht Dresden beendet wird, dann haben die Beteiligten, die Möglichkeit gemäss § 63 (1) FamFG innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde einzulegen, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist.
Deswegen findet in der Regel vor dem ersten Anhörungstermin auch noch 1 Termin mit dem zuständigem
Jugendamt statt
Typischer Ablauf bei Kindschaftsverfahren
Hiermit geben wir Ihnen eine (vereinfachte) Übersicht, wie Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht Dresden im Normalfall ablaufen. Verfahrensbeginn (z. Antrag eines Elternteils)
Richter/Richterin bestellt dem Kind einen Verfahrensbeistand
Das Jugendamt wird über den Gerichtstermin informiert
Die Beteiligten erhalten die Vorladung zum Anhörungstermin
Der Verfahrensbeistand spricht noch vor dem Anhörungstermin mit den Verfahrensbeteiligten
Das Jugendamt spricht mit den Verfahrensbeteiligten
Spätestens 1 Monat nach Verfahrensbeginn findet der Anhörungstermin statt
Das vorgenannte ist eine stark vereinfachte Darstellung. Gegebenenfalls gibt es ja auch mehrere Termine und Gespräche mit weiteren Institutionen und Anwälten. Ziel dieser Auflistung ist, das Betroffene ungefähr erkennen, was auf sie zukommt und wie umfangreich eine familiengerichtliche Auseinandersetzung (nicht nur) am
Familiengericht Dresden ist.