Mit der am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen und am 2. Juli 2021 geänderten Landesbauordnung hat in Nordrhein-Westfalen ein Paradigmenwechsel im Wohnungsbau eingeleitet: Wohnungen in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3 müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen betrachtet das selbstständige und selbstbestimmte Wohnen als wesentlichen Baustein einer modernen und auf alle Menschen ausgerichteten Wohnungsbaupolitik. Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Agentur Barrierefrei NRW. Damit hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine vielerorts gelebte Praxis umgekehrt: Wohnungen werden künftig so gebaut, dass die Barrierefreiheit als universales Gestaltungsprinzip Einzug in den Wohnungsbau hält. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften schaffen die Voraussetzung für eine ungehinderte Teilnahme von Personen mit Kleinkindern, Lebensälteren und ggf. in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen am gesellschaftlichen Leben und verfolgen zugleich das Ziel, einen Ausgleich zwischen den Zielen der Bezahlbarkeit von Wohnraum und der Barrierefreiheit zu erreichen.
Die Muster-Liste dient als Grundlage für die Umsetzung in spezifisches Landesrecht. Sie entfaltet somit keine unmittelbare Rechtswirkung. Jedes Land entscheidet, in welchem Umfang die Landesregelung dem Muster folgt. SGV § 88 (Fn 5) Technische Baubestimmungen | RECHT.NRW.DE. Im Anhang der aktuelllen Liste der Technischen Baubestimmungen ist die Zuordnung der Windzonen und der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen in NRW – gültig ab 2007 – aufgeführt …weiter->
Das Bauministerium und der Geologische Dienst NRW haben eine Karte erstellt, die den Grad an Erdbeben- gefährdung bis auf die Grenzen der Gemarkungen aufschlüsselt …weiter->
Eine weniger detaillierte Abfrage zur Zuordnung von Orten zu Erdbebenzonen bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum in Potsdam auf seiner Service-Seite. Hinweise für das Bauen in Erbebengebieten Baden-Württembergs gibt die Broschüre Erdbebensicheres Bauen des dortigen Wirtschaftsministeriums.
S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019; Artikel 13
des Gesetzes vom 14. April 2020 ( GV. 218b), in Kraft getreten am 15.
April 2020; Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 ( GV. 1109),
in Kraft getreten am 8. Dezember 2020; Gesetz vom 30. Juni 2021 ( GV. 822), in Kraft getreten am 2. Juli 2021; Artikel 3 des Gesetzes vom 14.
September 2021 ( GV. 1086), in Kraft getreten am 22. September 2021. Fn 2
§ 61 Absatz 1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.
Juni 2021 ( GV. Juli 2021. Fn 3
§ 87: Absatz 2 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes
vom 14. 218b), in Kraft getreten am 15. April 2020;
Absatz 2 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. 1109), in Kraft getreten am 8. Dezember 2020; Absatz 1, 2 und 3
geändert durch Gesetz vom 30. 822), in Kraft getreten
am 2. Technische baubestimmungen new window. Juli 2021. Fn 4
Inhaltsübersicht geändert durch Gesetz vom 30. Juni
2021 ( GV. Juli 2021. Fn 5
§ 2 Absatz 3, § 11 Absatz 3, § 26 Absatz 3, § 30 Absatz
5, § 34 Absatz 5, § 35 Absatz 1, § 39 Absatz 4, § 42 Absatz 1 und Absatz 7, §
43 Absatz 2, § 50 Absatz 2, § 53 Absatz 1 und 2, § 54 Absatz 1 und 4, § 57
Absatz 2, § 60 Absatz 1, § 65, § 72 Absatz 6, § 73 Absatz 1, § 74 Absatz 2
und 8, § 81 Absatz 1, § 83 Absatz 2, § 88 Absatz 1, § 89 Absatz 1 geändert
durch Gesetz vom 30.