Lassen Sie sich für Details zum Ablauf rechtzeitig von Ihrem Notar beraten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Das könnte Sie auch interessieren
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Finanzierungsbestätigung: Sicherheit Beim Immobilienverkauf | Realbest
Anders als beim Vermieten von Immobilien, hier muss der Interessent in der Regel nachweisen, dass er die Miete zahlen kann, ist es bei Käufern nicht üblich die Bonität zu prüfen. Hier besteht das Risiko für den Verkäufer, auf den Kaufnebenkosten, wie Notar- und Grundbuchänderungskosten, sitzen zu bleiben. Das ist auch ein Grund, warum die Immobilie im Besitz des Verkäufers bleibt, bis der Kaufpreis komplett bezahlt wird. Möglich ist auch eine Anzahlung. Hier fließt, wie beim gesamten Kaufbetrag, das Geld an den Notar, der dieses weiter reicht, sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist. Das kann oft einige Wochen dauern. Finanzierungsbestätigung: Sicherheit beim Immobilienverkauf | realbest. "Für beide Seiten ist es sinnvoll, vor dem endgültigen Verkauf die Immobilie auf Mängel zu begutachten und anschließend von beiden Parteien ein Protokoll über die Mängel unterschreiben zu lassen", rät Amaya. Eine Gewährleistung wird im Vertrag üblicherweise ausgeschlossen, nur beim arglistigen Verschweigen muss der Verkäufer haften.
1. Bereiten Sie sich vor
Zur Abwicklung eines Immobilienkaufvertrags sind manchmal Unterlagen erforderlich, deren Beschaffung einige Zeit dauern kann. Kümmern Sie sich schon um die Beschaffung dieser Unterlagen, bevor Sie einen Käufer gefunden haben. Sind im Grundbuch vielleicht noch Personen als Eigentümer eingetragen, die bereits verstorben sind? Dann müssen vor Durchführung eines Kaufvertrags normalerweise zunächst die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch berichtigt werden. Zur Eintragung der Erben des Verstorbenen brauchen Sie entweder ein vom Nachlassgericht eröffnetes notarielles Testament bzw. einen vom Nachlassgericht eröffneten Erbvertrag (jeweils nebst Eröffnungsprotokoll, alles in beglaubigter Abschrift) oder einen Erbschein (in Ausfertigung). Liegt nichts davon vor, muss zunächst ein Erbschein beantragt werden. Das dauert einige Monate. Ist der Verkäufer noch selbst geschäfts- und handlungsfähig, kann er den Kaufvertrag also selbst unterschreiben? Falls nicht, muss man überlegen, wer anstelle des Verkäufers unterschreiben kann.