Der Beamte muss anhand dieser Begründung die Auffassung der Behörde nachvollziehen und prüfen können, ob die angeführten Gründe tragfähig sind (Urteil vom 23. Oktober 1980 – BVerwG 2 A 4. 78- Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 S. 6). Er muss erkennen können, welcher Vorfall oder welches Ereignis zur Begründung der Aufforderung herangezogen wird. Die Behörde darf insbesondere nicht nach der Überlegung vorgehen, der Adressat werde schon wissen, "worum es geht". Eine unzureichende Begründung kann nicht durch das Nachschieben weiterer Gründe geheilt werden. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob zum Zeitpunkt der Anordnung tatsächliche Umstände vorlagen, die den Schluss auf Zweifel eine Dienstfähigkeit gerechtfertigt hätten. Erkennt die Behörde die Begründungsmängel der ersten Aufforderung zur Untersuchung, kann sie eine neue Aufforderung mit verbesserter Begründung erlassen. Amtsärztliche untersuchung berlin.org. Ferner muss die Anordnung Angaben zu Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung enthalten. Die Behörde darf dies nicht dem Arzt überlassen.
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Bei mir steht diese demnächst an (Verbeamtung). Vorab: ich habe nicht vor, zu lügen oder irgendwas zu verschweigen!!! Wenn ich Diagnosen und Zeiträume nenne, was möchte der Amtsarzt haben? Will er ganze Krankenakten von ehemals behandelnden Ärzten haben oder genügen abschließende Berichte bzw. Atteste? Kann ich das verweigern? Wenn ja, in welchem Umfang? Kann ich gegen eine negative Entscheidung vorgehen? Wird mir diese vom Amtsarzt vorab mitgeteilt oder erhalte ich gar keine Informationen und es wird lediglich meine "Ungeeignetheit" an meinen Arbeitgeber weitergeleitet. Ich würde mich sehr über ehrliche und ernst gemeinte Erfahrungsberichte freuen - auch wie die Untersuchung insgesamt abläuft. Auch wenn dies immer unterschiedlich sein wird, bin ich sehr an Berichten interessiert. Amtsärztliche Untersuchung Berlin (Recht, Arbeit, Beruf). Mir wurde mündlich gesagt, dass man sich melden würde, wenn man noch etwas von mir braucht. Das war nicht der Fall und ich habe es als Zusage des Amtsarztes gewertet! Bei mir war das ganz unkompliziert und schnell.
Ein Ruhegehalt (die Pension) erhalten Beamte auf Lebenszeit grundsätzlich erst nach Ableistung von mindestens fünf Dienstjahren oder unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn der Betroffene aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden ist (vgl. Häufig gestellte Fragen (FAQ) - Berlin.de. § 4 Absatz 1 BeamtVG). Die Höhe des Ruhegehalts steigt dabei mit jedem Dienstjahr, beträgt aber höchstens 71, 75 Prozent des letzten Gehalts – und das auch erst nach 40 Dienstjahren. Sind die fünf Jahre bereits abgeleistet worden, besteht ein Anspruch auf eine Mindestversorgung beziehungsweise Mindestpension in Höhe von 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe, die der Beamte im Zeitpunkt seiner Versetzung in den Ruhestand erreicht hat (das amtsabhängige Mindestruhegehalt), oder ein Anspruch auf 65 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich eines Fixbetrags von 30, 68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt). Junge Beamte auf Lebenszeit, die die erforderlichen fünf Jahre Mindestdienstzeit noch nicht abgeleistet haben, sowie Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Ruhegehalt.