Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Nicht jetzt Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die für den Betrieb unserer Website erforderlich sind. Für die Dauer Ihres jetzigen Besuchs dieser Website werden keine weiteren Cookies gesetzt, wenn Sie das Banner oben rechts über "X" schließen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z. B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Sparkasse Hannover. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer " Erklärung zum Datenschutz ". Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf "Einstellungen anpassen", können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf "Zustimmen" klicken.
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Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Sparkasse Hannover
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Ausfüllhilfe zur Selbstauskunft für Rechtsträger für den
In Deutschland sind die Abkommen mit der "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung" seit dem 01. 07. 2014 sowie dem "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz" seit dem 01. 01. 2016 umgesetzt. AEOI: Betroffen sind alle Konto- und Depotinhaber mit US-Steuerpflicht sowie mit einer Steuerpflicht in einem AEOI-Partnerland (außerhalb Deutschlands). In diesen Fällen müssen alle deutschen Finanzinstitute Informationen über den Kontoinhaber sowie dessen betroffene Konten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Das BZSt informiert dann die Finanzbehörden im jeweiligen Land. Die Finanzinstitute prüfen dazu bei Bestandskunden die vorliegenden Informationen, die der Kunde angegeben hat. Wenn die steuerliche Ansässigkeit aus diesen Informationen nicht eindeutig festgestellt werden kann, werden die Kunden um weitere Angaben mittels einer Selbstauskunft gebeten. Bei Neukunden (Geschäftsbeziehung ab 01. 2016) ist die Sparkasse grundsätzlich dazu verpflichtet, vom Kunden eine Selbstauskunft im Rahmen der ersten Kontoeröffnung einzuholen.