Einen Untersuchungsbeleg habe ich von ihr gesehen. Habe auch bereits mit ihr telefoniert. Wir würden nächste Woche auch zu ihr fahren (sie lebt auch etwas weiter weg), sie ist jedoch eh bei uns in der Nähe und sie würde die Kleine vorbei bringen. Natürlich ist es blöd "die Katze im Sack zu kaufen" das stimmt, aber ich habe da tatsächlich vertrauen in sie, da sie mir bei unseren Gesprächen sehr seriös sowie nett rüber kommt. #8
Also jetzt bin ich aber etwas verwirrt...! 1. Warum eine Reservierungspauschale, wenn die Katze schon in der nächsten Woche zu Euch kommt? 2. Die Dame wohnt weiter weg, ist aber rein zufällig in der nächsten Woche (gerade, als Ihr Euch entschieden habt, zu ihr zu fahren) in Eurer Nähe und hat auch noch als Krönung die Katze dabei, die sie Euch dann sofort bringen möchte. Also das stinkt für mich zum Himmel! Lese das mal und dann überlege mal meine Worte. Darauf würde ich jetzt aber gerne ein Antwort haben. Berichtige mich, wenn ich alles falsch verstanden haben sollte.
Ebenso kann der Züchter im Kaufvertrag festhalten, wofür sich Welpen oder ausgewachsene Hunde eignen. Wenn der Hund beispielsweise schon eine bestimmte Ausbildung genossen hat, kann der Kaufvertrag dies bestätigen. Ebenso können Züchter kaufvertraglich festhalten, ob sich das Tier für weitere Züchtungen eignet oder nicht. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Verkäufer sich durch bestimmte Klauseln im Vertrag aus der Verantwortung ziehen können, falls sich der Hund beispielsweise nicht wie erwartet entwickelt. Auch beim Kauf von privat ist ein Kaufvertrag von Vorteil. Rechte und Pflichten, die mit dem Kauf beziehungsweise Verkauf einhergehen, lassen sich damit regeln. Grundsätzlich lässt sich ein verbindlicher Kaufvertrag auch mündlich auf wirksame Weise vereinbaren. Doch lassen sich mündliche Absprachen im Falle von Unstimmigkeiten nur schwer im Nachhinein nachweisen. Ein Vertrag ist auch üblich, wenn es um Hunde aus dem Tierheim geht. Hierbei handelt es sich jedoch in den meisten Fällen nicht um einen Kaufvertrag im herkömmlichen Sinne, sondern um einen Schutz- oder Übernahmevertrag.
Eine häufige Formulierung lautet etwa "wie besichtigt". Vorsicht ist aus Käufersicht ebenso geboten bei Formulierungen, die dem Verkäufer bestimmte Einflussrechte gewähren. Dazu gehören etwa ein Besuchsrecht oder eine Rückgabepflicht. Ebenso können Verkäufer durch bestimmte Klauseln die Schadenersatzansprüche des Käufers auf maximale Summen begrenzen oder sie auch vollkommen ausschließen. Die Zulässigkeit solcher Formulierungen ist juristisch noch nicht abschließend geklärt, weshalb Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer die Folge sein können. Im Idealfall füllen Verkäufer und Käufer den Hunde-Kaufvertrag daher gemeinsam Schritt für Schritt aus, um im Vorfeld eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.