Wir sind gerade dabei, ein in den 70er-Jahren
ausgebautes Dachgeschoss nachgenehmigen zu lassen. In der Brandschutzauflage steht: Die Dachhaut ist von innen in mind. F30 AB zu bekleiden. Es handelt sich um ein Haus aus den 20er Jahren. Das Haus hat ein Holzsparrendach. Das Dach ist gedämmt, jedoch nicht nach heutigem Standard, was aber hier keine Rolle spielt, und von innen ganz klassisch mit Gipskartonplatten versehen, tapeziert und gestrichen. Erfüllt dies die Brandschutzklasse F30 AB? Mich irritiert der Zusatz AB, der doch bedeutet "in den tragenden/wesentlichen Teilen nicht brennbar". Bei der "Dachhaut innen" gibt es doch jedoch keine tragenden Teile.
Ausgebautes dachgeschoss nachtraglich genehmigen. Bin momentan etwas verunsichert und weiss nicht, ob nun alle Platten runter müssen und statt dessen Brandschutzplatten drauf oder ob das so bleiben kann..
Antwort
von
Dachexperte
am 12. 03. 2015, 11:34 Uhr
Die Brandschutzklasse von Bauteilen, hier innere Beplankung der Dachschrägenverkleidung, richtet sich nicht nur nach dem eigentlichen Baustoff der Beplankung sondern z.