Artikel "Die neue Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 – Ableitbedingungen für Abgase – Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen" erschienen
- Auslegung des § 19 BImSchV - Ableitbedingungen für Abgase | yourXpert
Auslegung Des § 19 Bimschv - Ableitbedingungen Für Abgase | Yourxpert
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (mSchV) weist strengere Auflagen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen auf, die mit festen Brennstoffen wie Holz, Pellets oder Kohle befeuert werden. Diese sollen an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Bewirken soll dies eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik zur Emissionsminderung durch eine neue Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen. Auslegung des § 19 BImSchV - Ableitbedingungen für Abgase | yourXpert. Sie enthält außerdem eine Liste mit Brennstoffen, die in diesen Feuerungsanlagen verbrannt werden dürfen. Emissionsgrenzwerte gibt es ab sofort erstmals auch für Einzelraum Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Es sind dabei Feuerungsanlagen die vorrangig für die Beheizung des Aufstellraumes Verwendung finden. In diesem Fall also Kamin- und Kachelöfen. Einzelraum-Feuerungsanlagen, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, dürfen nur betrieben werden, wenn durch eine Typprüfung des Herstellers die Einhaltung vorgegebener Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade belegt werden kann.
Können mit der Ausführung des Schornsteins nach den Sätzen 1 bis 5 schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden, muss der Schornstein gemäß der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) unter Berücksichtigung der vorgelagerten Bebauung und der Hanglage ausgeführt werden. Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.