SV-ELW 2000 § 4 Leitsatz Ein versicherter Rückstau durch Witterungsniederschläge liegt nur dann vor, wenn es bei intaktem Entwässerungssystem zu einem Stau kommt. (Leitsatz dar Schriftleitung) LG Wiesbaden, Urt. v. 8. 4. 2009 – 1 O 305/07 Sachverhalt Die Kläger begehren Leistungen aus einer Elementarschadensversicherung bei der Beklagten wegen eines Wasserschadens. Die Kläger sind Miteigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses in der Bahnhofstraße in L. Der am 3. 6. 2007 verstorbene Vater der Kläger hatte für das Gebäude eine Gebäude- Elementarschadensversicherung bei der Beklagten zu den Bedingungen SV-ELW 2002 abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis ist auf die Kläger als Alleinerben übergegangen. Am 12. Zur Unterscheidung in der Wohngebäudeversicherung zwischen versichertem Rückstau und unversichertem Hagelschaden |. 2007 traten in Südhessen unwetterartige Niederschläge auf. Im Anschluss daran kam es in dem Haus der Kläger zu einem Wasserschaden. Die Entwässerung der über den vermieteten Geschäftsräumen in Höhe des ersten Stocks des Hauses befindlichen Terrasse funktionierte nicht mehr regelgerecht, sodass es zu einem Wassereintritt über die Geschossdecke in die Gewerberäume kam.
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Art der Überschwemmung
Wohngebäudeversicherer unterscheiden in der Elementarschaden auch nach Art der Überschwemmung. So gibt es zum einen Überschwemmungen bei Überflutung durch Oberflächenwasser, welches im Prinzip alle Elementarversicherungen versichern. Bei Überschwemmungen bei Überflutung durch Austritt von Grundwasser an die Oberfläche leisten die meisten Versicherer, nicht aber z. B. Starkregen: Was zahlt welche Versicherung?. die Bayerische, Generali, Mannheimer, Zürich und die VHV (nur bei Witterungsniederschlägen)
Ähnlich sieht es bei Überschwemmungen durch Rückstau aus:
Hier ist der Rückstau bei Überflutung durch Oberflächenwasser (also z. Starkregenfälle) in der Regel bei allen Anbieter enthalten (es gibt hier jedoch teilweise niedrige Höchsterstattungsgrenzen, z. B bei BHVG und Mannheimer) oder ein Einschluss muss extra beantragt werden (z. bei der Nürnberger). Anders sieht es mit Rückstau durch Austritt von Grundwasser an die Oberfläche aus. Dies ist bei fast keinem Wohngebäudeversicherer im Rahmen der Elementarschadenabsicherung versichert.
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Kein versichertes Ereignis Haben Hagelkörner die Regenrinne verstopft und dringt deswegen Wasser in ein Haus ein, so liegt nach einem Urteil des AG Mannheim kein versichertes Ereignis im Sinne einer Elementarschadenversicherung vor. Der Kläger hatte für sein Wohnhaus eine Gebäudeversicherung mit Einschluss des Elementarschadenrisikos abgeschlossen. Im Juni 2010 ging über dem Haus des Klägers ein schweres Unwetter mit starkem Hagelschlag nieder. Dabei sammelten sich Hagelkörner in der Regenrinne und verstopften diese. Das angestaute Wasser drang in die Küche und das Wohnzimmer des versicherten Gebäudes ein. Den erlittenen Schaden machte der Kläger gegenüber seinem Gebäudeversicherer geltend. Der Versicherer verneinte seine Leistungspflicht unter Hinweis darauf, dass der Schaden auf kein versichertes Ereignis zurückgeführt werden konnte.
Rückstau durch verstopfung versichert die. Zeitlich letzte Ursache So sah es auch das Amtsgericht. Voraussetzung für eine Ersatzpflicht im Rahmen einer Elementarschadenversicherung sei, dass Hagel die zeitlich letzte Ursache für einen Gebäudeschaden darstelle.
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Auch das Dach leidet bei Starkregen
Nicht nur Fluten sind ein Problem bei starken Gewittern. "Bei Starkwindereignissen können Dachabdichtungen, Dachdeckungen sowie Aufbauten beschädigt werden und Niederschlagswasser in die Dachkonstruktion eindringen", erklärt Philip Witte vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Nicht immer werden solche Beschädigungen von den Hauseigentümern gleich erkannt, so dass unbemerkt über einen längeren Zeitraum Regen eindringt. Das bietet Schimmelpilzen und im Extremfall holzzerstörenden Pilzen optimale Wachstumsbedingungen. Nach starkem Regen ist die Entwässerung der Dachfläche, insbesondere bei Flachdächern, sehr wichtig, um Schäden zu vermeiden. Rückstau durch verstopfung versichert ein. "Bei einer Verstopfung der Dachabläufe und der Notentwässerung, zum Beispiel durch Laub, kann im Extremfall das Wasser auf der Dachfläche so weit ansteigen, dass Anschlusshöhen nicht mehr ausreichen und das Wasser unkontrolliert abfließt", erklärt Witte. Sein Tipp: Da viele bestehende Gebäude mit Flachdächern oder Dachterrassen keine Notentwässerungen haben, sollten diese im Zuge einer Gebäudesanierung nachgerüstet werden.
Bei Starkregen ist eine Elementarschadenversicherung notwendig
"Diese Wetterphänomene sind eine Folge des Klimawandels, die uns wohl über längere Zeit begleiten", sagt Prof. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. "Bauherren und Hausbesitzer sind gut beraten, Know-how aus den klassischen Hochwassergebieten zu übernehmen und ihr Haus so gut wie möglich wasserfest zu machen. " Das verlangen mitunter auch die Versicherungen, die solche Schäden absichern. Bei Schäden am Haus durch Starkregen springt die Elementarschadenversicherung ein. Hausbesitzer sollten sie als Baustein immer in die Gebäudeversicherung einschließen. Ist durch eindringendes Wasser das Inventar in Mitleidenschaft gezogen, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Aber auch hier muss der Baustein Elementarschutz zusätzlich vereinbart sein. Rückstau durch verstopfung versichert fur. Mindestens für Bewohner des Erdgeschosses ist das dringend empfohlen. Oder wenn wertvoller Hausrat im Keller lagert. «Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie vom Wert des Hauses, der Bauart oder der Lage», sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV).