000 € anzunehmen, nämlich 10. 000 € Verfahrenswert und 15. 000 € Mehrwert. 2. Vergleich über anderweitig anhängige Gegenstände
Wird in einem Rechtsstreit ein anderes Verfahren mitverglichen, wird also ein Gesamtvergleich über mehrere Verfahren geschlossen, finden sich ebenfalls regelmäßig fehlerhafte Wertfestsetzungen. Beispiel: In einem Rechtsstreit über 10. 000 € wird ein Parallelverfahren zwischen denselben Parteien im Wert von 5. 000 € mitverglichen. Das Gericht erlässt folgenden Beschluss: "Streitwert des Verfahrens 10. Mehrwert des Vergleichs 5. Zur Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde nach "Einigung" über den Streitwert in Vergleichsverhandlungen - Verlag Dr. Otto Schmidt. 000 €". Jetzt ist zwar berücksichtigt, dass der Vergleich nur den Mehrwert betrifft; allerdings ist auch diese Wertfestsetzung falsch. Wie der Wortlaut der Nr. 1500 GKG-KV (Nr. 1900 FamGKG-KV) zeigt, wird die Vergleichsgebühr bei Gericht nur erhoben, wenn ein Vergleich über nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird. Wird jedoch ein Vergleich über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, wird keine Vergleichsgebühr erhoben, so dass auch kein Mehrwert festsetzt werden kann.
Zur ZulÄSsigkeit Der Streitwertbeschwerde Nach "Einigung" ÜBer Den Streitwert In Vergleichsverhandlungen - Verlag Dr. Otto Schmidt
Im Idealfall greifen Sie den richterlichen Hinweis auf und nutzen ihn strategisch dazu, auf Ihren Ehepartner einzuwirken. Umgekehrt gilt natürlich das gleiche. Im Idealfall verständigen Sie sich auf einen gerichtlichen Vergleich. Sie einigen sich, indem Sie im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner eine Scheidungsfolge einverständlich regeln. Vergleiche sind dadurch gekennzeichnet, dass beide Parteien bereit sind, nicht nur zu nehmen, sondern auch zu geben und der anderen Partei damit Zugeständnisse zu machen. Praxisbeispiel:
Ihr Ehepartner klagt Ehegattenunterhalt ein und stellt sich vor, dass Sie ihm 1. 000 EUR monatlich aufs Konto überweisen. Da Sie nachweislich
aber nur 1. 800 EUR netto monatlich verdienen, ist es offensichtlich, dass die Forderung Ihres Ehepartners überzogen ist. Der Richter gibt zu verstehen, dass er die Klageforderung so nicht akzeptieren wird. Wenn Sie oder umgekehrt Ihr Ehepartner jetzt vorschlagen,
dass Sie bereit sind, beispielsweise 500 EUR Ehegattenunterhalt zu zahlen und der andere bereit ist, diesen Vorschlag zu akzeptieren, können Sie sich
vergleichen und schließen einen gerichtlichen Vergleich.
[8])
Ratenzahlungsvergleich
Wird im laufenden Rechtsstreit zwischen den Parteien vereinbart, dass der Beklagte ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt und er die titulierte Forderung hiernach in Raten an den Kläger ausgleicht, richtet sich die Einigungsgebühr nach dem vollen Wert des Verfahrens. [9])
[1]) OLG Nürnberg, Beschl. v. 01. 08. 2001 – 10 WF 2051/01, FamRZ 2002, 685 (für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren); OLG München, Beschl. 22. 02. 2000 – 14 W 333/99, JurBüro 2001, 141; OLG Köln, JurBüro 1986, 476 (auch zum Hilfsantrag). [2]) OLG Karlsruhe, Beschl. 31. 03. 2015 – 12 W 7/15, RVG prof. 2015, 199. [3]) BGH, Beschl. 16. 04. 2014 – XI ZR 38/13, RVGreport 2014, 322. [4]) BGH, Beschl. 29. 09. 2011 – II ZR 256/10, AGS 2012, 571. [5]) BGH, Beschl. 2014 – XI ZR 38/13, RVGreport 2014, 322; BGH, Beschl. 19. 2012 – V ZR 56/12, RVGreport 2013, 32 = AnwBl 2013, 72 = AGS 2012, 570; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 199; a. M. OLG Bamberg, JurBüro 1998, 541 (es entscheidet das Interesse).