Flächen, die ausschließlich der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen (z. nicht nutzbare Dachflächen, fest installierte Dachleitern und Dachstege, Wartungsstege in abgehängten Decken, Kriechkeller)
Aktualität: Derzeit aktuell ist die Fassung vom Januar 2016
Quelle: Merkblatt Nr. 687 Architektenkammer BaWü:
5. Übersicht, Anrechenbare Grundflächen zur Wohnfläche nach, WoflV, Din283
Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Die tatsächliche Grundfläche stimmt dabei nicht mit der Wohnfläche überein, da nur bestimmte Räume bzw. Raumteile und deren Grundflächen, nach den oben genannten Wohnflächennormen, als Wohnfläche anzurechnen sind. Grundflächen von Anrechenbare Grundfläche zur Wohnfläche
Din 283
WoFlV
Wohnräume lichte Höhe: ≥ 2 m 100% 100% 100% Wohnräume, lichte Höhe: ≥ 1 m u. < 2 m 50% 50% 50% Zubehörräume: Keller Dachboden.. 0% 0% 0% Allseits umhüllende ausreichend beheizbare Wintergärten 100% 50% 100% Allseits umschlossene ungenügend beheizbare Wintergärten 50% keine Regel 50% Allseits umschlossene nicht beheizbare
Wintergärten keine Regel keine Regel.
12. 2003, die II. BV anzuwenden, bei Mietvertragsabschlüssen ab 1. 1. 2004 hingegen die WoFlV
Quelle: §42 ff neue Fassung:
➥; sowie
Quelle: §42 ff alte Fassung; Bundesgesetzblatt Nr. 55, 18. 10. 1990, S. 2178 ff
3. DIN 283
Zweck und Anwendungsgebiet:
Die DIN 283 Teil 2, dient der Berechnung von Wohn- u. Nutzflächen und kommt nur dann zur Anwendung, wenn diese, von den Parteien, ausdrücklich vereinbart wurde. » Zur Wohnfläche gehören hiernach die anrechenbaren * Grundflächen folgender Räume: Wohn/Schlafräume (auch Wohndielen und ausreichend beheizbare Wintergärten). Abhängig von der Größe wird unterschieden in, Wohn- und Schlafzimmer (mind. 10 m²), sowie Wohn-/ Schlafzimmer (mind. 6 m² und weniger als 10 m²). Küchen, die in Wohnküchen (mind. 12 m²) und Kochküchen unterteilt werden. Nebenräume, z. B. Dielen, Schrankräume Abstellräume, Windfänge, Vorräume, Flure, Treppen innerhalb der Wohnung einschließlich Treppenabsätze, Galerien, Aborte, Wasch-, Dusch- deräume, Spülküchen, Speisekammern, Besenkammern, Veranden, nicht ausreichend beheizbare Wintergärten, Hauslauben (Loggien), Balkon, gedeckte Freisitze.
[5]
Die Grundflächensumme aus den Rohbaumaßen oder aus den Fertigbaumaßen kann vermindert werden bei:
a) einem Wohngebäude mit einer Wohnung bis 10 v. der Grundflächensumme (vgl. 3 Nr. BV) und
b) einem Wohngebäude mit zwei Wohnungen bis 10 v. der Grundflächensumme jeder nicht abgeschlossenen Wohnung (vgl. 3
Nrn. 2 und 3 II. BV). [6]
Die bereinigte Grundflächensumme ergibt die anrechenbare Wohnfläche
[7]
Abgeschlossene Wohnungen sind solche Wohnungen, die baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind, z. B.
durch Wände und Decken, die den Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden an Wohnungstrennwände und Wohnungstrenndecken entsprechen
und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Zu abgeschlossenen
Wohnungen können zusätzlich Räume außerhalb des Wohnungsabschlusses gehören. Auch Wasserversorgung, Ausguß und Toilette können
außerhalb der Wohnung liegen (DIN 283 BI. 1 - Ausgabe März 1951. Vgl. auch Art.
Formblatt Wohnflächenberechnung
Für jede unterschiedliche Wohnung ist ein gesondertes Formblatt auszufüllen. Bitte Erläuterung auf der Rückseite beachten!