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Feldmark Grundschule Berlin Wall
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16. 03. 2008, 18:58
Schwanger im Referendariat? Hi ihr Lieben,
hat jemand von euch Erfahrung damit, wie es ist, wenn man während des Lehramt-Referendariats schwanger ist/wird? Hätte gerne ein Baby und liege in den letzten Zügen des Studiums, plane Baby fürs Referendariat aber weiß nicht ob das so geht wie ich mir das vorstelle. Hat jemand Erfahrung und kann aus dem Nähkästchen plaudern? Danke,
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16. Schwanger im referendariat 2017. 2008, 20:47
AW: Schwanger im Referendariat? Ich habe vor ewigen Zeiten meinen ersten Sohn während des Referendariats bekommen. War damals ein großer Vorteil, weil wir alle für die Arbeitslosigkeit ausgebildet wurden und ich durch "Mutterschaftsurlaub", so hieß das damals, länger Geld bekam. Nachteil war, dass mein Seminarleiter Geschichte während dieser Zeit in Ruhestand ging, so dass ich in den letzten Wochen des Ref. s noch einen neuen bekam, der dann natürlich auch in der Prüfungskommission saß. Im Prinzip dürfte die rechtliche Lage heute nicht anders sein als zu meiner Referendarzeit.
Schwanger Im Referendariat Nrw
Nächsten Monat fange ich die Strafrechtsstation genau dort an, wo ich vor über einem Jahr aufgehört habe. Das ganze läuft / lief bisher sehr unkompliziert. Bei Gericht waren alle stets nett, hilfsbereit und völlig unkompliziert
Bisher war es ein toller Zeitpunkt für unser Baby - wie das lernen mit Kind wird - das wird sich ja dann erst noch zeigen! Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt
Schwanger Im Referendariat Internet
Krankenversicherung
Während der Elternzeit wird vom Landesamt für Finanzen (LfF) auf Antrag ein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt. Informationen hierzu gibt es bei der Beantragung der Elternzeit. Die Bewilligung der Elternzeit erfolgt durch die Personaldienststelle (ADD). Elterngeld
Ab 1. 1. 2007 trat das neue Bundeselterngeldund Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft. Eltern, die sich gemeinsam in den ersten 14 Monaten des Kindes vorrangig dessen Betreuung widmen und deshalb nicht voll erwerbsfähig sind, können Elterngeld beantragen. Schwanger im referendariat nrw. Die entsprechende Leistung beträgt maximal 67% des jeweiligen Nettoeinkommens (mindestens jedoch 300 € und maximal 1. 800 €). Maßgeblich für die Berechnung ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Antritt der gesetzlichen Mutterschaft. In den Fällen, in denen das Einkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1. 000 Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67% um 0, 1 Prozentpunkte für je 2 Euro, um die dieses Einkommen den Betrag von 1.
Schwanger Im Referendariat 2017
Während der Elternzeit darf kein Lehramtsanwärter ohne Zustimmung entlassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Anwärterbezüge; Anspruch auf Beihilfe besteht jedoch weiterhin. Zu beachten sind die u. Ausführungen zum Elterngeld. Für die Dauer der Elternzeit "ruht" die Ausbildung. Wenn Prüfungstermine in die Zeit des Mutterschutzes fallen, gelten folgende Regelungen:
Schutzfrist vor der Geburt
Für die sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt ist § 2 Abs. 2 Mutterschutzverordnung zu beachten, wonach eine Lehreranwärterin sich ausdrücklich zur Dienstleistung bereit erklären und damit die Prüfung ablegen kann (relatives Beschäftigungsverbot). Schutzfrist nach der Geburt
In den ersten acht bzw. Schwanger im referendariat internet. zwölf Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) gilt nach § 4 Abs. l Mutterschutzverordnung das absolute Beschäftigungsverbot. Die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nach Mutterschutz bzw. Elternzeit erfolgt in der Regel an dem bisherigen Studienseminar sowie der bisherigen Einsatzschule.
Diese kennt zumindest mal die grundsätzlichen, juristischen Eckpunkte. Ich denke nicht, dass du, wenn alles nach Plan läuft (inkl. Unterrichtsbesuche usw. ), das ganze Halbjahr i. S. e. Verlängerung nochmal machen musst... Passieren kann es dir, wenn es nicht so rund läuft oder du wegen Problemen in der Schwangerschaft längerfristig oder wiederholt ausfallen solltest. Eine Kollegin von mir im Ref ist auch schwanger ins Ref gestartet. Leider habe ich sie nur noch einmal gegen Ende des Kurses (Weihnachten im zweiten Jahr) getroffen. Erneute Forderungen für ein faires Referendariat. Da war sie noch in Elternzeit. Wie es mit ihr weiter gegangen ist, weiß ich leider nicht. Dankeschön... von: emstamp
erstellt: 28. 2018 15:38:29... für diesen Tipp. Ich bin momentan nicht im Schulkontext unterwegs und habe jetzt mal der Gleichstellungsbeauftragten geschrieben. Sollte das nämlich wirklich ein Problem sein mit der Wiederholung, weiß ich nicht, ob ich dann nicht doch erst nach der Elternzeit ins Ref gehen sollte. Andererseits ist die Schwangerschaft noch so frisch, dass jetzt auch keine voreilige Entscheidung gefällt werden sollte.
Gruß Elli