§ 13 Abs. 3 ArbZG - Antrag zu § 13 Abs. 3 Buchstabe a - c ArbZG
Buchstabe a (für max. 10 Sonn- oder Feiertage im Jahr)
Sie sind im Handelsgewerbe tätig? Sie müssen Ihren Geschäftsbetrieb aufrechterhalten, obwohl in z. NRW Feiertag ist, in Niedersachsen aber nicht? Oder Sie nehmen an einer Haus- und Ordermesse teil (Veranstalterbewilligung erforderlich)? Aus diesen und ähnlichen Gründen benötigen Sie eine Bewilligung nach § 13 Abs. 3 Buchstabe a ArbZG. Staatliches amt für arbeitsschutz wuppertal 7 tage. Buchstabe b (für max. 5 Sonn- oder Feiertage)
Sie haben einen Maschinenausfall? Können Ihren Auftrag nicht fristgerecht ausführen? Und könnten aufgrund dieser oder ähnlicher Voraussetzungen einen erheblichen Schaden erleiden, wenn Sie und Ihre Arbeitnehmer/innen nicht an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten? Dann stellen Sie einen Antrag, mit Begründung (Ursache und mögl. Folge), nach § 13 Abs. 3 Buchstabe c ArbZG. Buchstabe c (für max. 1 Sonntag im Jahr)
Sie müssen eine gesetzlich vorgeschriebene Inventur an einem Sonntag durchführen? Dann stellen Sie einen Antrag nach § 13 Abs. 3 Buchstabe C ArbZG.
Staatliches Amt Für Arbeitsschutz Wuppertal Webmail
NW. 1994 S. fgehoben durch Verordnung vom 27. April 2004 ( GV. NRW. S. 224); in Kraft getreten mit Wirkung vom 19. April 2004. Fn2
SGV. 2005. Fn3
Art. 3 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften.
Hierzu ist eine genaue Begründung erforderlich, warum die Inventur nicht an einem Werktag durchgeführt werden kann. § 13 Abs. 4 ArbZG - Merkblatt zu § 13 Abs. 4 ArbZG
Sie haben eine Aufgabe, die aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang auch an Sonn- und Feiertagen erforderlich macht? Dann stellen Sie einen Antrag nach § 13 Abs. 4 ArbZG und begründen diesen. § 13 Abs. 5 ArbZG - Merkblatt zu § 13 Abs. 5 ArbZG
Die Konkurrenz aus dem Ausland nimmt zu? Und Sie wollen die Arbeit sichern, können dies aber nur mit einer Ausdehnung der Arbeitszeit, auch auf Sonn- und Feiertage? Staatliches-amt-fuer-arbeitsschutz in Euskirchen. Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung und stellen Sie einen Antrag nach § 13 Abs. 5 ArbZG. § 15 Abs. 2 ArbZG - Merkblatt zu § 15 Abs. 2 ArbZG
Im dringenden öffentlichen Interesse können weitere Ausnahmen zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen bewilligt werden. Ein dringendes öffentliches Interesse kann z. vorliegen bei:
- Schaffung neuer Arbeitsplätze,
- Sicherung von Arbeitsplätzen,
- dringendem Bedarf für eine Dienstleistung oder die Herstellung eines Produktes.