Frage vom 5. 5. 2011 | 09:28
Von Status: Schüler (164 Beiträge, 167x hilfreich)
Einberufung Eigentümerversammlung - Verwalter weigert sich
Hallo zusammen,
wir hatten vor kurzem Eigentümerversammlung bei mal wieder vieles zur Sprache kam. Unter anderem stellte ich den Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt "Abberufung des Hausverwalters aus wichitgem Grund". Darf der Verwalter eine außerordentlichen Versammlung einberufen? WEG, Wohnungseigentum, Immobilien. Gemäß unserer Teilungserklärung reicht eine Woche Frist zur Wahrung einer ordentlichen Einladung zur Versammlung. Jetzt ist es so, dass in dem Antrag eine Frist enthalten war, bei der bis spätestens die Versammlung stattfinden sollte, da es nicht mehr tragbar ist, mit unserem Hausverwalter zusammen zuarbeiten. (und das sehe nicht nur ich, sondern auch andere Eigentümer) Die Chance dass der Hausverwalter abgewählt wird ist ziemlich sicher, und somit durchsetzbar. Das Problem: Der Hausverwalter "weigert" - so meine Vermutung - sich eine Sitzung einzuberufen, da er sich seither nicht mehr dazugeäussert hat (die gewünschte Frist für die Sitzung läuft in der KW 19 aus).
Einberufung Eigentümerversammlung - Verwalter Weigert Sich Weg, Wohnungseigentum, Immobilien
Meine Frage wurde sehr kompetent, verständlich und schnell beantwortet. Vielen Dank.... Ähnliche Themen
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Darf Der Verwalter Eine Außerordentlichen Versammlung Einberufen? Weg, Wohnungseigentum, Immobilien
Hierbei ist auf § 24 Abs. 4 S. 2 WEG hinzuweisen. 3. Wer darf die Eigentümerversammlung einberufen? Grundsätzlich hat der Verwalter der WEG die außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. Sofern jedoch der Verwalter die Einberufung der außerordentlichen Eigentümerversammlung verweigert, kann auch der Verwaltungsbeirat oder dessen Vertreter die Eigentümerversammlung einberufen. Denn nicht selten ist gerade Hintergrund der außerordentlichen Eigentümerversammlung das pflichtwidrige Verhalten eines Hausverwalters der sodann im Zuge der außerordentlichen Eigentümerversammlung abberufen werden soll. In solchen Fällen ist leider der Regelfall, dass bei einem derartigen Beschluss zur Abberufung des Hausverwalters dieser im Vorfeld natürlich die entsprechende Versammlung zu seiner eigenen Abberufung verweigert. Einberufung Eigentümerversammlung - Verwalter weigert sich WEG, Wohnungseigentum, Immobilien. In diesem Fällen kann sodann auch der Verwaltungsbeirat oder ein einzelner Eigentümer die außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen. 4. Wer hat den Vorsitz in der Versammlung?
Der Verwalter habe diese Pflicht auch schuldhaft verletzt. Er müsse als gewerblicher Verwalter wissen, dass Beschlüsse objektiv auszulegen seien, so dass Überlegungen der Eigentümer, die im protokollierten Beschluss keinen Niederschlag gefunden hätten, unerheblich seien. Schließlich hat das Gericht den Beweis des Mietausfallschadens durch den Kläger als ausreichend geführt angesehen.