© Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die aufsichtsführende Behörde für alle Personaldienstleister, die in Deutschland tätig sind. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Voraussetzung für eine Arbeitnehmerüberlassung eine Erlaubnis der BA. Ob die Zeitarbeitsunternehmen sich an die AÜG-Regelungen halten, wird regelmäßig durch die BA-Regionaldirektionen geprüft. Merkblatt für leiharbeitnehmer 2022. Näheres zu der Erlaubniserteilung, den Prüfintervallen und den Prüfungsschwerpunkten der BA bietet die Übersicht "Bundesagentur für Arbeit – Erlaubnisbehörde für die Zeitarbeit" (benötigt BAP+-Login). Merkblatt für Zeitarbeitnehmer
Die BA gibt regelmäßig Merkblätter zur Arbeitnehmerüberlassung heraus, die entscheidende Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes enthalten. Nach § 11 Absatz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist das Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet, dem Zeitarbeitnehmer bei Vertragsschluss ein Merkblatt der BA über den wesentlichen Inhalt des AÜG auszuhändigen.
Merkblatt Für Leiharbeitnehmer 2022
Ausländische Zeitarbeitnehmer können das Merkblatt in ihrer Muttersprache verlangen. Beim Abschluss von neuen Arbeitsverträgen sollte daher darauf geachtet werden, den Mitarbeitern das jeweils aktuelle Merkblatt der BA auszuhändigen. Sollte dies versäumt werden, können Schadensersatzansprüche des Zeitarbeitnehmers und erlaubnisrechtliche Konsequenzen die Folge sein. Fachliche Weisungen zum AÜG
Die BA hat in ihrer Eigenschaft als Erlaubnisbehörde gegenüber den Zeitarbeitsunternehmen die sogenannten "Fachliche Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)" mit Stand/Gültigkeit ab dem 01. 08. Home - AfA Agentur für Arbeitsvermittlung. 2019 veröffentlicht. Die "Fachlichen Weisungen" geben Aufschluss darüber, wie die BA zentrale Vorschriften des AÜG in der ab 01. 04. 2017 geltenden Fassung auslegt. Christiane Brose
Leiterin Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
Alexander Schalimow
Leiter Abteilung Recht/Tarif und Internationales | Mitglied der Geschäftsleitung
Merkblatt Für Leiharbeitnehmer 2021
Sie sind Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden. Das aktuelle Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen als Download zur Verfügung. DOWNLOAD des BAP Tarifvertrag als PDF-Dokument >>
Leiharbeit ist eine besondere Form der Beschäftigung. Aus der Beratungspraxis wissen wir, dass es in der Leiharbeit häufiger zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und prekären Arbeitsbedingungen kommt. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen grundlegende Informationen zum Thema Leiharbeit geben und Sie über Ihre Rechte in der Leiharbeit aufklären.