ᐅ Medikamentenbestellung aus dem "Darknet"
Dieses Thema "ᐅ Medikamentenbestellung aus dem "Darknet"" im Forum "Betäubungsmittelrecht" wurde erstellt von darium, 3. Dezember 2015.
darium
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03. 12. 2015, 00:07
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Medikamentenbestellung aus dem "Darknet"
Hallo liebe Gemeinde,
mal angenommen eine Person A würde über das sogenannte "Darkweb", oder auch "Darknet" genannt, Medikamente bestellen. Wie üblich im Darknet kennt Person A den Verkäufer nicht und auch die Bezahlung wird über Bitcoins abgewickelt. In diesem Beispiel gehen wir mal davon aus, dass es keine Medikamente sind welche unter das BTM-Recht fallen sowie auch keine Medikamente welche unter die "besondere" Behandlung im Gesetz fallen würden, wie beispielhaft bestimmte Dopingmittel. Person A besitzt keine ärztliche Verschreibung für diese Medikamente. Bestellen im darknet online. Als Beispiele wären hier Viagra oder bestimmte Antidepressiva zu nennen. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass Person A kein Handel damit treiben möchte und es nur als Eigenenbedarf sehen möchte.
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Das Problem, welches sich hier ergeben könnte ist folgendes:
Der Inhaber der Karte wird dies vermutlich schnell merken und dies seiner Bank melden. Diese werden dann schauen, wo das Geld abgehoben wurde und Anzeige gegen anonym erstatten. Wenn es sich um größere Summen handelt, wird die Polizei die Überwachungsvideos des Geldautomaten auswerten. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass er per Gesichtserkennung ausfindig gemacht wird, jedoch ist es nicht unmöglich. Falls er aufliegt, wird das eine sehr sehr saftige Geldstrafe, evtl. gepaart mit eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Mfg Jannick (L1nd)
Das Darknet ist - wie viele meinen - nicht anonym! ;-)
Das wird auffliegen... wo, wann und wieviel Geld er abgehoben hat ist durch Kameras, etc. sehr gut dokumentiert! Und je nach Kreditkarte... in der Regel ist da kein Geld drauf! Bestellen im darknet 1. Die Rechnung von der Kreditkarte wird er in diesem Fall bekommen. So funktionieren die Karten ja! Entweder man lädt die Karte auf (Pre-Paid) oder bekommt eine Rechnung am Monatsende / Quartalsende und bezahlt dann die Einkäufe...
Bestellt man sich im Internet im sogenannten Darknet auf virtuellen Marktplätzen Drogen, welcher Art auch immer, meistens MDMA, Cannabis, Amphetamin, Speed oder Kokain und erlangt die Polizei, aus welchen Gründen auch immer, Kenntnis von der Bestellung, kann man in der Folge nach Anklageeinbringung durch die Staatsanwaltschaft, vom dann zuständigen Landesgericht verurteilt werden, wenn die Grenzmenge des § 28b SMG überstiegen ist, nach § 12 StGB, § 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG, zumal der Täter mit der Bestellung im Darknet zur Aus- bzw. Einfuhr durch den Ankauf von Suchtmitteln im Ausland beisteuerte und den Anbieter damit beauftragte, das Suchtmittel, meistens postalisch, nach Österreich zu verbringen bzw. 50+ Darknet-Seiten mit Links - stets aktuell | Tutonaut.de. zu liefern. SMG §28a
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