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1 Meldegründe Die GKV-Monatsmeldung ist erst nach Aufforderung durch die Einzugsstelle von den Arbeitgebern abzugeben. Anhand der GKV-Monatsmeldungen ist es möglich, bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern mit einem Gesamtentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, einen zutreffenden Ausgangswert zur Beitragsberechnung zu ermitteln. Sv meldung grund 58 ft. Beitragskorrekturen werden infolge des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze bei versicherungspflichtigen Mehrfachbeschäftigten im Rahmen einer Rückschau vorgenommen. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Mehrfachbeschäftigungen von Arbeitnehmern, die Mitglied der landwirtschaftlichen Krankenkasse sind sowie geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Dies gilt auch dann, wenn in der geringfügig entlohnten Beschäftigung Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht. Meldung des laufenden beitragspflichtigen Arbeitsentgelts Arbeitgeber haben mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung nach Aufforderung der Einzugsstelle, spätestens innerhalb von 6 Wochen, für den von der Einzugsstelle angeforderten Zeitraum GKV-Monatsmeldungen zu erstatten.
Sv Meldung Grund 58 En
Bis 2014 beschäftigte der Sozialausgleich Arbeitgeber und Krankenkassen. Ab 2015 wird der Sozialausgleich gestrichen. Was genau der Sozialausgleich bedeutete, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat festgestellt, dass auch 2014 kein durchschnittlicher Zusatzbeitrag erforderlich ist. Das Ministerium hält die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für ausreichend. Ein Sozialausgleich für 2014 sei somit nicht notwendig. Für alle Mitglieder, die einen Zusatzbeitrag bei ihrer Krankenkasse zahlen, bedeutet diese Entscheidung, eine zusätzliche Härte. Auch bei geringem Einkommen erhalten sie keinen Sozialausgleich und haben den Zusatzbeitrag alleine zu tragen. Kein Sozialausgleich. Aber: Beitragsnachweisdatensatz Es findet zwar kein Sozialausgleich statt, trotzdem haben Sie seit 01. 01. Sv meldung grund 58 en. 2012 etwas zu beachten:
Die Krankenkassen müssen die Höhe des gezahlten Sozialausgleichs feststellen können. Deshalb ist von Ihnen oder Ihrem Steuerberater neben den "normalen" Krankenversicherungsbeiträgen zusätzlich monatlich der Beitrag nachzuweisen, der ohne Sozialausgleich abzuführen gewesen wäre.
z. B. bei Elternzeit erfolgt eine beitragsfreie Weiterversicherung, bei Beschäftigungsende muss eine weitere Beschäftigung, Arbeitslosenmeldung oder ähnliches erfolgen. Alle diese Informationen folgert der SV-Träger anhand der SV-Meldung.