Dazu gibt es für jedes Fachtutorial eine schriftliche Zusammenfassung sowie hilfreiche Vorlagen zur praktischen Umsetzung. → Erfahren Sie jetzt in 10 Minuten alles Wichtige zum Arbeitsschutz im Unternehmen mit den Audio-Schulungen von " fachtutorials "! Quellen: "Die neue Betriebssicherheitsverordnung", BGHW
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Transport nach Unfall
Nach einem Unfall muss immer der Rettungsdienst gerufen werden. Stimmt nicht! Richtig ist: Die Ersthelfer vor Ort entscheiden, wie ein Verletzter zum Arzt oder in die Klinik kommt. Falsch ist nur, nichts zu tun. Bei einem Unfall entscheiden Ersthelfer nach bestem Wissen und Gewissen über die Art des Transports zum Arzt oder in die Klinik. Angst vor Konsequenzen brauchen sie nicht zu haben. Die Monteurin Sonja L. rutscht in der Fertigungshalle von einer Leiter ab und stürzt auf den Boden. Sie kann den linken Arm nicht mehr bewegen und zieht sich schmerzhafte Prellungen am Bein zu. Zwei Kollegen leisten Erste Hilfe. Sie sind sich einig – Frau L. muss einen Arzt aufsuchen. Aber welchen und wie kommt sie dorthin? Medien zur Ersten Hilfe — bgetem.de - BG ETEM. Der Transport mit dem Privatwagen würde am schnellsten gehen. Aber ist das erlaubt? Muss man nicht immer einen Rettungswagen rufen? Bin ich versichert, wenn ich die Verletzte ins Krankenhaus bringe und unterwegs passiert etwas – und kann ich für Fehler belangt werden?