Die Berechnung sollten Sie von einem Fachanwalt oder Fachanwältin für Familienrecht vornehmen lassen, da sie äußerst kompliziert und komplex sein kann. Zu diesem Beratungsgespräch bringen Sie noch folgende Informationen mit, wieder getrennt für jeden Ehegatten: Vermögen und Schulden zum Zeitpunkt der Eheschließung Erbschaften und Schenkungen während der Ehe Wenn Sie keine Informationen über die Vermögensverhältnisse Ihres Ehepartners haben und dieser auch nicht einvernehmlich bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs mitwirkt, müssen Sie Ihren gesetzlichen Auskunftsanspruch geltend machen. 2. Auseinandersetzung über das gemeinsame Haus bei Scheidung der Ehe. Aufteilung der Vermögenswerte Wer übernimmt welche Immobilie? Der Zugewinnausgleichsanspruch ist immer nur eine Geldforderung. Die Eigentumsverhältnisse, also auch das gemeinsame Familienheim, bleiben unberührt. Bei der Scheidung erfolgt keine (Zu-)Teilung der Immobilie oder sonstiger Vermögensgegenstände. Die Aufteilung, insbesondere Ihrer Immobilie(n), können Sie nur einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
Gegenstandswert Vermögensauseinandersetzung Immobilie Kaufen
Daraus folgt als Verfahrenswert der Ehesache ein Gesamtbetrag von 20. 250 € (13. 500 € aus Einkommen und 6. 750 € aus Vermögen). Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls
Gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 FamGKG ist in Ehesachen der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten nach Ermessen zu bestimmen. Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen, § 43 Abs. 2 FamGKG. Dabei genügen Näherungswerte, da es nicht Sinn des Festsetzungsverfahrens ist, vergleichbar einem unterhaltsrechtlichen Streitverfahren exakte Einkommensbeträge zu ermitteln. Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes ist nach h. M. zudem auf die konkrete Leistungsfähigkeit der Beteiligten abzustellen und deshalb vom Nettoeinkommen ein Abschlag für Unterhaltsverpflichtungen vorzunehmen (z. B. OLG Brandenburg, Beschl. 12. Streitwert Vermögensauseinandersetzung - FoReNo.de. 10. 2015 – 15 WF 176/15, FamRZ 2016, 1295 m. w. N. ; a.
Die Aufteilung des ehelichen Vermögens
Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung bedürfen...
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Empfehlung
Lassen Sie sich bei einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht rechtzeitig darüber beraten, welche vermögensrechtlichen Ansprüche wechselseitigen bestehen.