Direkt nach Feststellung der Erben reichte er eine Rechnung über 9. 500 Euro für seine Tätigkeit beim Nachlassgericht ein, die das Gericht zunächst auch bewilligte. Die Erben legten gegen den Bewilligungsbeschluss jedoch Beschwerde beim Gericht ein. Sie warfen dem Nachlasspfleger vor, massiv gegen seine Pflichten verstoßen zu haben. Er habe für 1. 500 Euro aus dem Nachlass einen Entrümpler für die Nachlassimmobilie engagiert und dafür nie eine Rechnung erhalten. Weitere 1. 000 Euro habe er dem Nachlass entnommen, um einen Erbenermittler zu bezahlen, der zum Zeitpunkt der Geldentnahme noch gar keine Rechnung gestellt hatte. Den Erbenermittler zu beauftragen, sei zudem überflüssig gewesen. Unverständlich war für die Erben auch, warum der Nachlasspfleger den Verkauf der Immobilie zu einem sehr frühen Zeitpunkt eingeleitet hatte. Das Urteil
Das Oberlandesgericht Frankfurt gab den Erben recht. Nachlasspfleger verkauft haus de. Es bestätigte, dass der Nachlasspfleger hier nicht korrekt gearbeitet und damit seinen Anspruch auf Bezahlung verwirkt hatte.
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Wegen der 2. Sache ist m. E. eine Grundbuchberichtigung auf die unbekannten Erben vorzunehmen (so meint es ein hiesiger Rechtspfleger), da diese jedoch unbekannt sind, müsst Ihr ein Notaranderkonto für die Finanzierung nehmen, damit die Eintragung des Grundpfandrechtes erst nach Eigentumsänderung erfolgt. Aber veräußern darf sie ja zum jetzigen Zeitpunkt eh noch nicht. Und ohne hier im Bereich der Rechtsberatung zu landen: Allein die Tatsache, dass das Nachlassgericht die Genehmigung dann ggf. doch erteilt, macht ihre fehlerhafte Bestallungsurkunde nicht richtig. Denn wenn einer der unbekannten Erben plötzlich den Grundbesitz haben möchte, hat sie einen Fehler begangen und könnte für dieses Fehlverhalten haftbar gemacht werden. Aber das sollte sie als Rechtspflegerin eigentlich wissen. [hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]/img]
Davy Jones' Locker
Beiträge: 776 Registriert: 15. Nachlasspfleger verkauft haus 1. 2008, 14:10
#6
29. 2010, 09:21
M. M. n. reicht der Punkt "Verwaltung des Nachlasses aus". Genehmigung ist natürlich trotzdem erforderlich.
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(Quelle: OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 06. 2019 – 21 W 142/19 = FD-ErbR 2020, 428822. )
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Dann kommt auch keiner und übernimmt die Beerdigung. Das erledigt dann das Krankenhaus. Danach aber muss irgendjemand loslegen und Verträge kündigen, Rechnungen bezahlen und das vergammelte Essen entsorgen. Auch der Wellensittich und die Katze brauchen ein vorübergehendes neues Zuhause, wo sie versorgt werden – bis der Erbe gefunden ist. Der Nachlasspfleger – die Nachlasspflegschaft. Der Nachlasspfleger sichert den Nachlass, verwaltet ihn und sucht die Erben. Befugnisse Der Nachlasspfleger arbeitet selbstständig. Er kündigt den Mietvertrag, den Stromvertrag, den Gaslieferungsvertrag, den Telefonvertrag – alle Verträge müssen beendet werden. Ist der Nachlass nicht werthaltig und stehen die Gläubiger Schlange, kann er sich dagegen wehren und bestimmte Einreden erheben. Er kann auch bei der Bank Rücklastschriften veranlassen, damit wieder Geld in die Kasse kommt. Natürlich muss er alle Forderungen der Gläubiger sauber notieren und die Gläubiger befriedigen. Das geht manchmal nur dann, wenn jeder Gläubiger auf einen Teil seiner Forderung verzichtet.
Wie soll ich hier am besten weiter vorgehen? Mfg
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Diese Antwort ist vom 18. 03. 2019 und möglicherweise veraltet. Grundbesitzverkauf durch den Nachlasspfleger - Stets möglich? - Dr. Glaser & Scheidt - Rechtsanwälte | Notar | Steuerberatung. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Vorgehensweise des Nachlassverwalters läßt darauf schließen, dass dieser einen Preis von Ihnen hören wollte, um dies als Kaufvertragsschluss zu werten. Der Kläger und Nachlassverwalter muss im gerichtlichen Verfahren beweisen, dass ein Kaufvertragsschluss zustande gekommen ist. Ein solcher Vertragsschluss kann grundsätzlich auch telefonisch erfolgen, was aber den Nachweis erschwert. Daher werden in der Regel Verträge schriftlich geschlossen, damit der Abschluss des Vertrages nachgewiesen werden kann.
2009, 20:42
Wohnort: Stolberg
#2
28. 2010, 16:46
Hallo,
das hört sich nach Rechtsberatung an. Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes. (Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Katzenfisch
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 460 Registriert: 12. 03. 2009, 18:57
Wohnort: ja auch
#3
28. 2010, 16:51
Zur 1. Frage: Die Bestallungsurkunde der Rechtspflegerin reicht nicht aus, den Grundbesitz zu veräußern. #4
28. 2010, 16:54
Herzlichen Dank, das denke ich auch, der Wirkungskreis müßte doch erweitert werden (Rechtspflegerin sagt natürlich meinen Lieblingssatz "Das machen wir immer so"). Nachlasspfleger verkauft haus mit. Oder war die Genehmigung des Nachlassgerichts gemeint? Gruß
rebru82
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 598 Registriert: 01. 12. 2008, 09:08
Beruf: ReNo-Fachangestellter und bald ReFaWiNoFa:)
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Flensburg
#5
29. 2010, 09:02
Wie Katzenfisch schon sagte, reicht die Bestallungsurkunde nicht aus, diese muss erweitert werden.