Im neuesten Beschluss vom 22. 08. 2017 (BGH, Az. : VIII ZR 226/16) wurde beispielsweise festgelegt, dass normale Geräusche, die bei kindlichem Verhalten entstehen, zu tolerieren sind, dies jedoch auch eine Grenze hat. Ist der Gebrauch der Mietsache vertragsgemäß, berechtigt Kinderlärm also nicht zu einer Mietminderung. Tritt Lärm jedoch regelmäßig und entgegen der Rücksichtnahmepflicht in einem Mehrfamilienhaus auf, können Betroffene Mieter eine Mietminderung bei Kinderlärm einfordern. Es reicht jedoch nicht aus, dass üblicher Kinderlärm während der Ruhezeiten auftritt. So sind nächtliches Geschrei von Babys oder Spielgeräusche während der Mittagsruhe keine ausreichenden Gründe für eine Minderung. Mietminderung bei Kinderlärm? Mietminderung / Lärm durch Verkehrsumleitung. Nachbarn müssen übliche Geräusche tolerieren. Die Geräusche, die beispielsweise beim Laufen oder Spielen entstehen, müssen über das übliche Maß hinausgehen. Ein Lärmprotokoll ist in einem solchen Fall nicht notwendig, wenn Mieter die Situation im Allgemeinen ausführlich beschreiben.
Mietminderung Wegen Straßenbauarbeiten | Mietrecht 2022
Eine einseitig gebliebene Vorstellung des Mieters genügt für die Annahme einer diesbezüglichen Willensübereinstimmung selbst dann nicht, wenn sie dem Vermieter bekannt ist. Erforderlich ist jedenfalls, dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert (vgl. Mietminderung: Verkehrslärm und Mietminderung - ra.de.. September 2009 - VIII ZR 300/08). Die Voraussetzungen, unter denen hiernach eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung angenommen werden kann, ergeben sich weder aus den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen noch aus den sonstigen Umständen. b) Auch die Bestimmung des zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) führt nicht dazu, dass in der durch die straßenbaubedingte Umleitung des Verkehrs verursachten erhöhten Lärmbelastung ein Mangel zu sehen wäre, der die Beklagten in dem streitgegenständlichen Zeitraum zur Minderung berechtigte. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts, auf die das Berufungsgericht in seinem Urteil Bezug nimmt, stellen die von den Beklagten vorgetragenen (gegenüber den Verhältnissen bei Vertragsschluss erhöhten) Lärmwerte, ausgehend von der im Berliner Mietspiegel 2009 aufgestellten Grenze der Verkehrslärmbelastung, keine hohe Belastung dar.
Die folgenden Beispiele sollen als Orientierungshilfe dienen, wie Gerichte in vorangegangenen Fällen entschieden haben:
Art des Lärms
Gewährte Mietminderung
Urteil
Übermäßiger Lärm von Mitmietern
50%
Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 03. 08. 1989, Az. 113 C 168/89(9)
Lautes Poltern, Herumtrampeln und laute Musik vom Nachbarn
10%
Amtsgericht Bergheim, Urteil vom 11. 07. 2012, Az. 23 C 147/12
Erhebliche Lärmbelästigungen durch Nachbarfamilien im Haus
20%
Landgericht Chemnitz, Vergleich vom 07. 10. 1993, Az. 6 S 3680/93
Ständige nächtliche Ruhestörungen durch Nachbarn
Amtsgericht Kerpen, Urteil vom 14. 09. 1983, Az. 3 C 181/83
Klopfgeräusche durch Heizung
12%
Landgericht Münster, Urteil vom 02. 11. 2000, Az. 8 S 167/00
Deutlich hörbare Knackgeräusche durch Heizung
Landgericht Hannover, Urteil vom 15. 04. 1994, Az. Mietminderung wegen Straßenbauarbeiten | Mietrecht 2022. 9 S 211/93
Baulärm durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück
25%
Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 03. 1982, Az. 39 C 1706/81
Andauernder Baulärm in ohnehin lauter Umgebung
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.
Mietminderung: Verkehrslärm Und Mietminderung - Ra.De.
Aus den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine derartige Beschaffenheitsvereinbarung. Für die Bestimmung des vertragsgemäßen Zustands der Wohnung ist im Streitfall daher die Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben maßgebend. Danach stellt sich die vorübergehende Erhöhung der Lärmbelastung nicht als ein zur Minderung berechtigender Mangel der Wohnung dar. Denn die von den Beklagten vorgetragenen Lärmwerte stellen nach den Feststellungen der Vorinstanzen nach den im Berliner Mietspiegel 2009 ausgewiesenen Werten keine hohe Belastung dar. Aus diesem Grund haben die Beklagten die (erhöhte) Lärmbelastung redlicherweise hinzunehmen. Für die Annahme des Berufungsgerichts, die vereinbarte Miete sei ab dem siebten Monat nach Eintreten der erhöhten Lärmbelastung gemindert, ist ein sachlicher Grund nicht erkennbar. Denn eine vorübergehende erhöhte Lärmbelastung stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich - wie hier - innerhalb der in Berliner Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel nach § 536 BGB dar.
386, 19 € nebst Zinsen in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht das amtsgerichtliche Urteil abgeändert und – unter Klageabweisung im Übrigen – die Verurteilung der Beklagten auf Zahlung von 553, 22 € nebst Zinsen ermäßigt. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin hatte Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es für die Annahme einer stillschweigend geschlossenen Beschaffenheitsvereinbarung nicht ausreicht, dass der Mieter bei Vertragsabschluss die verhältnismäßig geringe Belastung durch Verkehrslärm als vorteilhaft wahrnimmt und er sich (möglicherweise) auch deswegen zur Anmietung der Wohnung entscheidet. Erforderlich ist vielmehr, dass der Vermieter erkennt oder erkennen musste, dass der Mieter die vorhandene geringe Lärmbelastung als maßgebliches Kriterium für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung ansieht, und dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert.
Mietminderung / Lärm Durch Verkehrsumleitung
11. 2020 – alle Angaben ohne Gewähr
Höhe Grund der Mietminderung Gericht Fundstelle 50% Lärmbelästigung durch Bauarbeiten am Nachbarhaus Achtung: Wird der Baulärm als zulässige Klausel im Mietvertrag aufgeführt, kann die Miete nicht gemindert werden.
Vormals handelte es sich hierbei um die Bundesstraße 4 Richtung Norden bzw. Süden, die natürlich mit einem erheblichen Verkehrsaufkommen belastet war und nunmehr an der von der Klägerin gemieteten Wohnung vorbeigeleitet wird. Erschwerend kommt – wie bereits ausgeführt – hinzu, dass eben aufgrund der dort befindlichen Lichtzeichenanlage eine gesteigerte Lärmbelästigung durch anfahrende PKW und LKW vorhanden ist. Diese Tatsachen sind sämtlichst gerichtsbekannt. Auf all diese Tatsachen hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung hingewiesen. Von daher war die von der Beklagten vorgenommene Minderungsquote durchaus angemessen; das Gericht gelangt zu der Auffassung, dass diese Quote für den geltend gemachten Zeitraum eher noch im unteren Bereich angesiedelt ist. Aus den vorgenannten Gründen war das Versäumnisurteil insgesamt aufrechtzuerhalten. Die Entscheidung über die weiteren Kosten des Rechtsstreites beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO. Die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.