Der geschilderte Fall sollte in jedem Fall mit juristischer Hilfe geklrt werden (was soweit wie ich lese ja schon anluft). Unklar ist mir, warum man hier offensichtlich auf den Gebrauch eines Notar-Anderkontos verzichtet hat - das htte alle Probleme vermieden. Hier hat man offensichtlich darauf verzichtet oder aus anderen Grndern den potenziellen Kufer schon vorzeitig einziehen lassen. Den Makler wird man - zu Recht - hier kaum belangen knnen.
Haus käufer zahlt nicht von. Wenn der Vermittlungsvertrag mit dem Makler nichts anderes vorsieht (was sehr ungewhnlich wre), dann hat der Makler lediglich die Aufgabe, einen Kufer zu finden. Fr die Bonitt des Kufers kann der Makler nicht einstehen und wird das sicher auch nie freiwillig tun. Bestenfalls kann man die an den Makler gezahlte Courtage anfechten, da der Deal geplatzt ist. Zumindest von dieser Seite wrde ich Ihnen raten das Thema Maklerkosten anzugehen. Prfen Sie mit fachlicher Hilfe den Vermittlungsauftrag, eventuell knnen Sie die Maklercourtage zurckfordern, da die Vermittlung nicht zustande gekommen ist.