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Städtebund Im Mittelalter 2017
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Begriff
Lösung
5 Buchstaben
Deutscher Städtebund im Mittelalter
Hanse
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Städtebünde im Mittelalter
Ein Städtebund bezeichnete eine vertraglich festgelegte Abmachung zwischen Städten, die mit einem Schwur besiegelt wurde. Die Zielsetzung eines Städtebunds lag in der Erstellung eines Organisationsrahmens zum Erreichen gemeinsamer, vertraglich festgelegter Ziele. Städtebünde wurden in der Regel auf Zeit geschlossen, die Verträge waren im Allgemeinen verlängerungsfähig. Häufig führten die Städtebünde ein gemeinsames Siegel und verfügten über gemeinsame Exekutivorgane und Schiedsgerichte. Formal und inhaltlich wiesen Städtebünde eine hohe Varianz auf. Verträge, die nur zwischen zwei Städten geschlossen wurden, sind im allgemeinen Sinne ebenfalls als Städtebund zu sehen. Städtebünde wurden zumeist nur zwischen Städten geschlossen, die über eine erhebliche Selbstgestaltungsfähigkeit in ihren Außenbeziehungen verfügten. Solche Städte wiesen einen bestimmten Grad an Unabhängigkeit gegenüber ihrem Stadtherrn auf und agierten in einem wirtschaftlich größeren Raum. Städtebünde waren eigenständige Bünde, die sich dadurch von mehrständigen Bünden wie etwa den Landfriedensbünden absetzten.
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Städtebünde. Sie wurden als Schutzbünde der Städte (der Freien Städte, Reichsstädte oder landesherrlichen Städte) gegen die Machtansprüche der jeweiligen Stadtherrschaft, zur Sicherung der Handelswege und gegen Bedrückung und Raubzüge seitens der Ritterschaft gegründet, auch als Ordnungsgemeinschaft in Zeiten politischer Unsicherheit (Interregnum). Das schloss nicht aus, dass eine Stadt fallweise mit einem ihrer potentiellen Gegner paktierte. Wegen eigennütziger Bestrebungen der Mitglieder blieb den Städtebünden dauerhafter Erfolg versagt. Beispiele solcher Städtebünde waren:
Der der Mittelrheinisch-wetterauische Städtebund, gegründet 1226 von den Städten Mainz, Bingen, Worms, Speyer, Frankfurt/M., Gelnhausen und Friedberg; er war gegen die Mainzer Kirche gerichtet und wurde durch König Heinrich VII. alsbald verboten. Als Nachfogebund 1254 wurde der Erste Rheinische Städtebund von Mainz und Worms gegründet. Als dieser nach zwei Jahren auf mehr als 70 Städte zwischen Zürich und Bremen, Aachen und Mühlhausen angewachsen war, löste er sich 1257 wieder auf.
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Im 14. Jahrhundert wiesen die Städtebünde in erster Linie einen regionalen Wirkungskreis auf, lediglich einige wenige Bünde wirkten überregional. Demgegenüber beschränkte sich ihr Wirkungskreis im 15. und 16. Jahrhundert vorwiegend auf den territorialen Rahmen. Zeitlich und faktisch überlagerten sich Städtebünde häufig mit Landfriedensbünden. Im Spätmittelalter war die territoriale Städtekurie ebenfalls städtebündnerisch organisiert. Gebietsweise Konzentration von Städtebünden
Basierend auf älteren Bündnissen bildeten sich Städtebünde im eigentlichen Sinne vornehmlich im Gebiet Burgunds, in der Lombardei (lombardische Liga, lombardischer Bund) und im Reichsgebiet nördlich der Alpen. Insbesondere die letztgenannten Städtebünde, die sich ab 1226 nachweisen lassen, wurden in der folgenden Zeit in vielen Landschaften zu einem strukturbildendem Element. Dies gilt insbesondere am Oberrhein, in Westfalen (Ladbergen 1246, Werne 1253), in Niedersachsen, im Elsass, in Schwaben, in der Wetterau, in Thüringen, in der Schweiz und im Gebiet des Bundes der Hansestädte.
Verbot der Städtebünde
Diverse Organe und Gremien hatten nicht nur erhebliche Bedenken gegen die Städtebünde, sondern betrieben aktiv die Beseitigung der machtvollen Position der Städte. Auf den Reichstagen von Worms im Jahre 1231 und von Eger im Jahre 1389 wurde ein allgemeines Verbot der Städtebünde verhängt. Allerdings unterlagen diese Verbote taktischen, tagespolitischen Abwägungen und wurden überall dort nicht durchgesetzt, wo sie nützlich erschienen. So versuchten Könige immer wieder, die Städtebünde als Gegengewicht in die Reichspolitik einzubeziehen, um sich gegen zu stark werdende Landesherren durchzusetzen. Als Argument wurde die königliche Friedenspolitik zur Sicherung des Landesfriedens angeführt, im Grunde wurden die Städtebünde jedoch zur Herrschaftssicherung instrumentalisiert. Ein von Zeit zu Zeit geforderter übergreifender Städtebund wurde nicht realisiert. Etliche Versuche, vor allem im 16. Jahrhundert, die Hanse und die oberdeutschen Bünde zu vereinen, scheiterten ebenfalls.