Mit Beschluss vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16), mit Beschluss vom 8. Februar 2017 (XII ZB 604/15) sowie mit Beschluss vom 14. November 2018 (XII ZB 107/18) hat der Bundesgerichtshof ( BGH) u. Leidvermeidung laut BGH nur mit Patientenverfügung - HVD Zentralstelle Patientenverfügung. a. Stellung zu der Frage genommen, welche inhaltlichen Voraussetzungen an eine Patientenverfügung zu stellen sind. Der BGH führt darin aus, dass eine Patientenverfügung im Sinne des § 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB) nur dann unmittelbare Bindungswirkung entfaltet, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts ( BT -Drucks. 16/8442, S. 15), mit welchem das Rechtsinstitut der Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert wurde, macht der BGH deutlich, dass die Äußerung "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, jedenfalls für sich genommen nicht die für eine wirksame Patientenverfügung erforderliche hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung darstellt.
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Bgh Urteil Patientenverfügung 2019 Live
Auch die Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, reiche nicht aus. Die Anforderungen an die Konkretheit einer Patientenverfügung dürften "jedoch nicht überspannt werden", urteilten die Richter zugleich. Vorausgesetzt werden könne nur, dass der Betroffene festlege, welche ärztlichen Maßnahmen er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation wolle und welche nicht. Jahrelanger Streit vor Gericht: Wachkoma-Patientin darf sterben Im vorliegenden Fall geht es um eine heute 78 Jahre alte Frau aus Bayern. 2008 erlitt sie einen Schlaganfall und danach einen vorübergehenden Kreislaufstillstand. Seitdem ist sie im Wachkoma. Mit einer Magensonde wird sie künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Bereits 1998 verfasste sie eine Patientenverfügung. Dieser zufolge lehnt sie lebensverlängernde Maßnahmen ab, wenn "keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht". BGH: Anforderung an Bestimmtheit von Patientenverfügungen nicht überspannen | Zur Freiheit berufen. Behandlung und Pflege sollten auf die Linderung von Schmerzen ausgerichtet sein, auch wenn dies die Lebenserwartung verringern könne.
Die Entscheidung des BGH ist zwar im Ergebnis richtig; wirklich klare, nachvollziehbare und allgemeinverbindliche Vorgaben zur künftigen Auslegung von Patientenverfügungen enthält sie aber auch nicht. "